Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, bin in Beratung bei einem Arbeitsrechtsanwalt und der meinte ich solle versuchen meinen AG dazu zubewegen mir zu kündigen und einen Abwicklungsvertrag zu machen, weil dann das ALG nicht für 3 Monate gesperrt wird!! Jetzt lese ich überall, daß das "veraltet" ist. Können Sie mir da was dazu schreiben. Vielen Dank im voraus.
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB
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