Mitglied inaktiv
Hallo, mir ist noch eine Frage eingefallen. Mir wird ja im EU gekuendigt. Mein AG sagte bereits, dass mir eine Abfindung zusteht. Meine Frage: wir die Zeit, die ich im EU angerechnet? Und was kann man bei einer Abfindung so generell erwarten? Gibt eine Art "Formel"? ( z.B ein halbes Montasgehalt pro Jahr Betriebszugehoerigkeit oder so in der Art) Vielen Dank Tina M.
Liebe Tina, gesetzlich haben Sie gar keinen Anspruch auf Abfindung. Wenn er Ihnen zu UNrecht kündigt, kann es einen Grund sein, die Kü anzunehmen bzw nicht dagegen vorzugehen. Die Formel ist pro Jahr der Betriebzugehörigkeit (dazu zählt auch EU) ein halbes Gehalt. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz
- Sozialversicherung bei Einmalzahlung
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt