Mitglied inaktiv
hallo frau bader, nur aus Interesse: es wurde bei uns ein sozialplan aufgestellt in dem die abfindungsregelung festgehalten worden ist. In dem heißt für jedes kind das auf der lohnsteurkarte eingetragen ist gibt es xxxx euro mehr. Da ich im EU nur teilzeit arbeite habe ich steurklasse 5 mein mann 3 und eben das kind. wurde uns damals von finanzamt so vorgeschlagen. In meinem Bekanntenkreis wird das kind zu 99 % beim Vater eingetragen. Ich finde die regelung vom arbeitgeber etwas unfair, ich habe ja auch ein Kind dem ich gegenüber unterhaltspflichtig bin, oder ??es ist aber nicht auf meiner Karte eingetragen Gibt es hier eine Gesetzesgrundlage auf die ich mich beziehen kann wenn ich den AG darauf ansprechen oder soll ich es einfach hinnehmen ? danke oca
Hallo, das ist schwierig zu sagen, ohne gene4uere Kenntnis zu haben. Der S-Plan wird vom AG in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat aufgestellt. Die Regelung ist gesetzl. nicht geregelt, sondern freiwillig. Geltend machen kann man nur etwas anderes, wenn ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrds. vorliegt. Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann man, wie gesagt, auf die Ferne schwer sagen. Reden Sie mit dem BR. GRuß, NB