Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe da mal eine Frage zur Arbeit am Abend und am Wochenende. Bin Soz. Päd. in der Jugendarbeit und muss da praktisch zwangsweise auch mal am Abend oder Wochenende ran. Nun hat mir eine Freundin erklärt, dass das eigentlich garnicht so sein darf/sollte. Da ich nur eine halbe Stelle in einer wiklich kleinen Institution habe würde es mir aber eigentlich nichts ausmachen. Nun sagte mir aber eben diese Freundin, dass das nicht so einfach ist, und das ich eine Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt benötigen würde, die ich schriftlich beantragen müsste, weil sonst das Alles nicht versichert wäre (naja, oder so ähnlich). Hab meine Chefin darauf angesprochen, aber die meinte es reicht, wenn ich ihr das erkläre und die Termin wahrnehme, oder eben nicht, wenn es nicht geht. Muss dazusagen, dass ich viel mit dem eigenen Auto zu meinen "Einsatzorten" fahre. Jetzt bin ich verunsichert. Ich möchte nicht im Falle eines Falles, dass es dann heißt "selber schuld, hätte da ja eh nimmer arbeiten dürfen" und das ganze meine privates Risiko wird. Wie ist das denn nun. Brauch ich was schriftliches? Bin ich auch so versichert? Wer muss sich darum kümmern (Cheffe oder ich)? Vielen Dank für die Auskunft, Talimee
Hallo, ich wüsste nicht, warum Sie nicht versichert sein sollen und was der KK-Schutz mit dem MuSchG zu tun haben sollte. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?