Mitglied inaktiv
muss ich laut Mutterschutzgesetz wieder arbeiten ?Wie lange geht die Elternzeit noch ?Unsere Tochter ist am 30.06.09 verstorben ,war 5 Monate alt. Gibt es einen Zeitraum der mir trotzdem noch zusteht ,wo ich nicht gleich arbeiten muss?? Liebe Grüße Anna
Liebe Anna, meine Güte - das ist furchtbar. Da fehlen mir die Worte, ich möchte Sie nur auf die Ferne still drücken. Hierzu sagt das Gesetz (§16 Abs. 4 BEEG): Stirbt das Kind während der Elternzeit, endet diese spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes. Da es Ihnen dann sicher noch schlecht geht, kann Ihr Arzt Sie danach krankschreiben. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alle erdenkliche Kraft. Ganz herzliche Grüsse, Nicola Bader
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