Mitglied inaktiv
Hallo, habe vergangene Woche meinen Bescheid über Erz.geld bekommen und mit Erstaunen festgestellt, dass dieses nur vom 01.12.2000 bis zum 29.09.2001 gezahlt wird. Unsere Tochter ist am 30.09.2000 geboren. Ich bin immer davon ausgegangen, dass der Erz.urlaub erst an fängt, wenn die Mutterschutzfrist abgelaufen ist. Aber irgendwie ist das wohl nicht richtig. Ab wann zählt der Erz.urlaub? Ab dem Tag der Geburt oder nach dem Mutterschutz? Und eigentlich ist es ja auch eine Schwei... Ich bekomme ja dann nicht 1 Jahr Erz.geld sondern nur 10 Monate. Vielen Dank für die Beantwortung im voraus. Manu
Mitglied inaktiv
Hallo Manu, es ist richtig, der Erziehungsurlaub beginnt am Tag der Geburt des Kindes. Wenn man aber in der Mutterschgutzzeit Geld bekommt, dann beginnt der Bezug von Erziehungsgeld erst nach den 8 Wochen und man bekommt es somit kürzer. Der Erziehungsurlaub endet auch auf jeden Fall spätestens am Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Sei doch froh, daß Du 8 wochen mehr Geld als nur die 600 DM bekommst!!!!! Ines
Mitglied inaktiv
Wie meinst Du das 6 Wochen länger Geld? Manu
Mitglied inaktiv
Hallo Manu, was ich dazu gefunden habe, beginnt der EU nicht nach der Geburt, sondern frühestens im Anschluß an den Mutterschutz. Hier ein Auszug von www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/index-erz.html (2) Ein Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht nicht, solange die Mutter als Wöchnerin bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten von zwölf Wochen oder durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes länger, nicht beschäftigt werden darf, Vielleicht hilft das weiter. Wie sonst sollte man auch fristgerecht einen Antrag beim Arbeitgeber stellen, ohne schon den tatsächlichen Geburtstermin zu kennen?? Schöne Grüße, Barbara
Mitglied inaktiv
Ja ok, das stimmt natürlich, daß erst nach der Schutzfrist Erziehungsurlaub anfangen kann. Aber wenn man kein Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Entbindung bekommt, dann kann es ab der Geburt mit 600 DM Erziehungsgeld losgehen. So meinte ich es, als ich sagte, daß EU gleich beginnt. Sorry! Habe mich falsch ausgedrückt. Beantragt wird Erziehungsgeld jedenfalls zunächst für das erste Lebensjahr und dann für das zweite Lebensjahr des Kindes. Und die höhere Einkommensrenze gilt nur für das erste halbe Lebensjahr des Kindes - also bis vollendeten 6. Monat. Wenn man also Mutterschaftsgeld (also 100% vom letzten Netto) für die 8 Wochen nach der Geburt des Kindes bekommt, ist es doch besser als in dieser Zeit nur 600 DM Erziehungsgeld zu bekommen. Ich hoffe, daß es jetzt verständlicher war. Ines
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