Nimi123
Hallo, mein Sohn ist nun 4 Wochen alt. Ich bin vom Kv seit Beginn der Schwangerschaft getrennt. Nachdem er erst einen Vaterschaftstest verlangt hat bevor er sie Vaterschaftsanerkennung unterschreibt, verlangt er nun, dass ich ihm den Kleinen bereits mit 6 Wochen mitgebe zu seiner Familie. Habe gesagt das geht nicht, da ich voll stille, nun sagt er dann müsse ich eben abpumpen. Ich möchte ihm den kleinen aber noch nicht mitgeben. Ab welchem Alter des Kindes bin ich gezwungen dazu?
Hallo, er hat trotzdem ein Umgangsrecht - da muss man sich absprechen bzw er muss in der Nähe bleiben. Liebe Grüße NB
peekaboo
Wäret? Versucht gemeinsam eine Lösung zu finden... Ein Kind ist kein Eigentum. LG Peeka
Pamo
Gezwungen bist du gar nicht. Warum setzt ihr euch nicht mit Hilfe des Jugendamtes zusammen?
Mitglied inaktiv
Ich weiß die Antwort nicht aber dass er einen Vaterschaftstest verlangt hat sehe ich als völlig legitim. Du bist von Natur aus sicher, dass du die Mutter bist du hast das Kind ausgetragen. Ein Mann ist von Natur aus nicht 100% sicher, der Vater zu sein... Wäre ich ein Mann würde ich auch auf einen Vaterschaftstest bestehen.
amy2107
dass du abpumpst, darf er auf keinen fall verlangen, das wird erstens relativ schnell dazu führen, dass du keine milch mehr haben wirdt und zweitens ist die gefahr eines milvhstaus eehr gross (spreche da aus erfahrung)
Mitglied inaktiv
Früher bist Du doch bestimmt auch zu Besuch bei seiner Verwandschaft gewesen? Kannst Du nicht verstehen, dass er sein Kind mal den Eltern zeigen/ vorstellen will? Versuche eine Lösung zu finden. Nur zu tun, was Mann oder Frau MUSS ist letztlich für alle nicht optimal. Vielleicht lädst Du die Großeltern mal ein oder gehst mit? Abpumpen ist natürlich auch eine Möglichkeit. Wie ist denn die Lösung sonst für den Papa, wenn er sie sehen möchte? Dann Zuhause bei Dir? Kindl braucht ja Beide :-)
Mitglied inaktiv
ich habe das gleiche thema gehabt und selbstverständlich mußt du deinen winzling niemandem mitgeben. wenn das mit der vaterschaft feststeht darf er gerne kommen und sein kind sehen, spazieren gehen, wickeln, vll auch füttern. wenn es sein ego erlaubt kann er euch beide ja der familie "vorführen". so habe ich das jedenfalls gehandhabt, der kv meines kindes hatte auch mal so krause ideen....freundlich abnicken!
Nimi123
Werde morgen zum Jugendamt gehen um es zu klären. Der Kv hat mich aufgrund der Schwangerschaft rausgeekelt. Zu seiner Verwandtschaft werde ich nicht gehen. Habe ihm angeboten dass er den kleinen seiner Familie in meinem Beisein auf neutralem Gebiet vorstellen kann, darauf ist er nicht eingegangen.
Mitglied inaktiv
Dann hast Du ihm ja einen guten Kompromiss angeboten. Alles gut. Sag das ehrlich so dem Jugendamt. Die haben meist einen guten Riecher und sind letztlich auch nur Menschen.
Yanika
Es geht in erster Linie um das Wohl des Kindes! Und zwar immer! Du kannst ihm viele Argumente aufführen, die gegen das abpumpen sind. Natürlich ist es gut wenn ein Kind beide Eltern hat aber das ist noch ein Säugling. Du kannst ihm ein treffen auf einem neutralen Territorium anbieten oder bei dir aber der Vater muss auch an das Wohl des Kindes denken. Und du bist für das Würmchen ein und alles. Bitte tuh das was dir dein Instinkt sagt auch wenn das Stress und Streit bedeutet. Es geht um das Wohl des Kindes. Und wenn er es ernst meint dann wird sich das mit der Zeit legen. Ich drück dir die Daumen daß alles gut wird. Bleib stark, DU bist die MUTTER und nur du weißt was das richtige für euch beide ist!
Mitglied inaktiv
Wenn es um das Wohl des Kindes geht, dann würde ich sagen: ein Kind braucht BEIDE Eltern. Sie ist die Mutter, aber er ist der Vater und auch er weiß, was für sich und sein Kind richtig ist! (Um deine Formulierungen zu nehmen) Vielleicht ist es möglich, dass er das Kind für eine Stunde erstmal nimmt, dann müsste es mit dem Stillen möglich sein
Melli247
Bei uns war es genau das gleiche. Bin dann vor Gericht. Es ist ein absolutes Unding ein Kind in dem Alter von der Mutter zu trennen. Bei uns wurde es dann so gehandhabt ,dass der Kindsvater das Kind zwei mal die Woche sieht, da es in dem Alter einfach zu lange ist alle 2 Wochen einen Besuchstag oder Wochenende einzulegen. Das Kind kann sonst keinen Bezug zu ihm aufbauen. Der Kindsvater ist dann zwei mal die Woche zur Oma ( Meine Mutter) gefahren und konnte das Kind dort sehen. Zu mir nach Hause durfte er nicht. Das war unsere Privatsphäre und Rückzugsort und da hat er nichts zu suchen. Das Gericht hat das ganze auch voll und ganz unterstützt. Im Alter von 17 Monaten kann man dann langsam dsmit anfangen, dass das Kind für 1-3 h alleine mit darf. Du als Mutter bist die Primärperson für das Kind. Der Vater kann auch zu einer wichtigen Person werden, das muss sich aber erst entwickeln. Da das Kind den Vater von Anfang an nicht jeden Tag sieht bzw mit ihm aufwächst, wie es ja normalerweise wäre, wird der Fall vor Gericht anders behandelt, als wenn das Kind den Vater von Anfang an schon kennt.
Arven89
Geh zum jugendamt u räum ihm sein umgangsrecht ein. Sag dazu, dass du ihm nicht zutraust für euer kind verantwortung zu übernehmen und verlang nach betreutem treffen mit der jugendamtmitarbeiterin. So ist bei jedem treffen eine mitarbeiterin vom jugendamt und du dabei. Meistens finden die treffen im jugendamt statt. Dort gibt es besuchszimmer. Du wärst in direkter nähe u kommst deiner pflicht nach. Die treffen dauern eine stunde und sind alle 2-3 wochen. Dann sollte er schnell sein theater ablegen. Wird er dann vernünftig, könnt ihr euch immer noch einigen. Lg Arven
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