Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ab wann kann man vollstrecken?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ab wann kann man vollstrecken?

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Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir da als Familienrechtlerin weiterhelfen. Der KV zahlt jetzt den dritten Monat in Folge den Unterhalt fürs Kind nicht. Das Jugendamt weiß bescheid, hat ihn auch schon angeschrieben aber nichts tut sich. Antwortet nicht auf mails, Telefon funktioniert nicht mehr. Er hatte mir letztes Jahr um die Zeit schon angedroht, ich würde ja schon sehen, zum nächsten Jahr kommt kein Unterhalt mehr (er hat Vaterschaft vor Geburt anerkannt). Nachdem er bis November artig (mehr oder weniger pünktlich) gezahlt hat, zahlt er jetzt seit Dezember nicht mehr. Inzwischen sind 684 Euro aufgelaufen. Ich habe von der Unterhaltsfestsetzung ein Urteil vorliegen. Ab wann kann ich vollstrecken? Muss ich ihn eigentlich anmahnen? Ja wohl kaum, oder? Und wie läuft das dann, das JA hat die Beistandschaft, machen die das oder muss ich mit dem Urteil zum Gericht oder Anwalt? Wie lange dauert es? Danke für Antwort LG Sue


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