LouisaGe
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Brückenteilzeit gestellt, gemäß § 9a TzBfG. Ich wollte für 2 Jahre meine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden auf 29 Stunden reduzieren. Jetzt habe ich einen Brief erhalten und es wird angehen, dass diese mir die Stundenreduzierung nur für ersteinmal 1 Jahr genehmigen (ohne Angabe von Gründen). Ich soll in einem Jahr, 3 Monate vor Auslaufen der Stundenreduzierung, erneut einen Antrag auf Brückenteilzeit stellen. Im Internet konnte ich dazu nichts finden. Darf mein Arbeitgeber meinen Antrag ablehnen? Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern. Viele Grüße
Hallo, § 8 TzBfG: (3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. (4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Liebe Grüße NB
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