Hajak99
Hallo Frau Baden, mein Partner ist Selbstständig und möchte auch gern die 8 Wochen Elternzeit für Väter in Anspruch nehmen, geht das, wenn ja, kann er den zeitpunkt selbst bestimmen, und wo muss der das beantragen. Lieben Dank in Voraus.
Hallo, wenn er Elterngeld erhalten möchte, muss er es für mindestens zwei Monate beantragen. Als Selbstständiger kann er nicht in Elternzeit gehen. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Die Eltern"zeit" kann er nehmen wie er will, er ist ja nur sich selbst gegenüber verpflichtet. Aber das Elterngeld sollte er für Lebensmonate beantragen, weil es sonst vom Elterngeld der Mutter "abgezogen" wird. Elterngeld gibts ...tata..bei der Elterngeldstelle! (sorry, ich finds bemerkenswert das die EG-Stelle einfach EG-Stelle und nicht zB "Amt für Erstaufbau der elterlichen Beziehung zum Kind" heißt). Die für euch zuständige EG-Stelle findet ihr bei der örtlichen Verwaltung. Google hat irgendwo eine Übersicht über alle möglichen EG-Stellen. Gruß Sabine PS: Bei Selbstständigen empfehle ich dringend die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium (Einkommensberechnung, Zufluss-Prinzip bei Rechnungen usw)
Hajak99
Hallo SumSum, wie meinst du das mit Lebensmonate?
SumSum076
Ist wie Lebensjahr, nur kürzer! Das erste Lebensjahr geht von der Geburt bis zum Tag vor dem 1. Geburtstag. Und wenn das Kind am 26.07.12 geboren wurde, dann ist ein Lebensmonat vom 26 eines Monats bis zum 25 des nächsten Monats. 1. LM = 26.07.-25.08.12 2. LM = 26.08.-25.09.12 Und Elterngeld gibts (erstmal) nur für Lebensmonate zB bei der Mutter (im Regelfall) für die LM 1-12. Und für den Vater zB für LM 5-6. Bei Geb-Datum 26.07.12 wäre das dann 26.11.12-25.01.13. Du kannst auch Elterngeld vom 01.11 bis 31.12. beantragen. Dann beanspruchst du aber mehr als 2 Lebensmonate also Elterngeldmonate und dann wird bei der Mutter EG gekürzt. Gruß Sabine