Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im EU von meinem 1. Kind, bin wieder schwanger und möchte nun einen 630 DM-Job beginnen. Wie sieht das nun mit dem Mutterschaftsgeld von der KK aus? - Bekomme ich die 25 DM pro Kalendertag (wg. meiner ursprünglichen Tätigkeit), oder nur das einmalige Entbindungsgeld (wg. dem neu angefangenem 630 DM Job)? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo, Sie bekommen das MG von der KK iHv DM 25/ Tag, da für Sie selber ja in die KK eingezahlt wird. Der AG-ANteil entfällt allerdings. Das sog. Entbindungsgeld gilt nur für die, die nicht selber KK-versichert sind. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich hatte vergessen zu schreiben, das der neue Job nichts mit dem alten Arbeitsverhältnis zu tun hat. Es besteht also noch weiterhin!
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