Mitglied inaktiv
Guten Morgen, meine Frage: Meine Frage: ich arbeite im Erziehungsurlaub auf 630 DM -Basis zweimal 4 Stunden die Woche -35 Stunden im Monat. Der Einsatz erfolgt nach Absprache. Nun sollte ich heute arbeiten habe mich aber abgemeldet, weil ich krank bin. Ich frage mich nun, ob ich die Stunden heute gutgeschrieben bekommen, wie normalerweise in einem normalen Arbeitsverhältnis oder ob ich die dann nachholen muß, weil mein Einsatz ja eh flexibel ist ? Was ich für unfair halte, denn wenn ich länger mal krank wäre, würden sich ja Stunden anhäufen, die ich nie ableisten könnte ? Können Sie mir Auskunft geben ? Liebe Grüße Gaby
Liebe Gaby, Bei einem 630 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 400 vom Bundesversicherungssamt (Formulare unter 0228-619-1888), also ein Entbindungsgeld - Sozialversicherung: wird pauschal iHv 10 % vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. Gruß, NB