Kerstin Alexandra
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank, dass ich hier die Möglichkeit habe, Sie befragen zu können. Ich steige gleich an: Wie ist das rechtlich mit der dauerhaften Abholberechtigung in der Kita bei getrennt Lebenden? Vom Vater und mir liegt diese gemeinsame Berechtigung (letzte Aktualisierung 2022) vor, wo unsere Unterschriften vermerkt sind. Er hatte stillschweigend noch eine Person aus meiner Familie eingetragen, wo ich aber kein Fass aufgemacht habe, als ich das zufällig gesehen habe. Mein Noch-Ehemann und ich leben in Berlin im fast Wechselmodell. Die Trennung ist nun schon fast 3 Jahre her. Es ist mehr eine parallele Elternschaft, weil etwas anderes (derzeit) kaum möglich erscheint. Inwiefern müssen wir uns da einig sein, wer das Kind abholt und ich kann doch soweit ich weiß auch in meinem Umgang festlegen, wer unser Kind (4,5) aus der Kita abholt, richtig? Also mit einer Einzelvollmacht nur für diesen Tag dann, oder? Ich hätte das alles gern niedrigschwellig behandelt, aber nun ist es anders. Inwiefern müsste hier was schriftlich fixiert sein? Die Kita sieht das so und so, also eine Erzieherin ist da locker und die andere will es schriftlich in der Liste der festen Vertretungs-Abholer fixiert haben. Muss ich immer sein Einverständnis haben (gemeinsames Sorgerecht)? Anlass der Frage: Er hatte jüngst eine Mutter eines anderen befreundeten Kitakindes ohne Absprache mit mir wieder von dieser Liste gestrichen und nun wird dadurch alles von Kitaseite aus neu aufgerollt, was für alle Beteiligten anstrengend ist! Ich hatte sie vormals eingetragen, als mich die Kita bat und ihm ein Foto davon geschickt, sie hatte unseren Sohn nämlich schon einmal mit abgeholt, da ich mich arbeitsbedingt verspätet hatte. Er strich sie daraufhin einen Tag später und meinte nur als Grund er kenne sie nicht! Dabei ist ihre Tochter mit unserem Sohn seit Jahren befreundet. Ist mal wieder u.a. ein Vertrauensproblem vermute ich. Die Elternberaterinnen meinten beide er boykottiert es nun durch sein Verhalten und logistisch ist es doch von Vorteil für alle. Über Ihre Antwort bin ich sehr dankbar und verbleibe mit herzlichen Grüßen Kerstin M.
Hallo, für Ihren UMgang können Sie angeben, wer abholt, der KV genauso. Dauerabholvollmachten müssen gemeinsam abgesprochen sein. Liebe Grüße NB
Berlin!
Wenn Du bringst kannst Du auch festlegen, wer an dem Tag das Kind holt. Ebenso, wie der Vater das für "seine" tage auch kann, wie Du sagst ist das dann eine Einzelvollmacht. Alles andere solltet ihr absprechen, also wenn eine Dauervollmacht eingerichtet wird. Muss dann nicht dennoch wenigstens in der Kita bescheid gegeben werden? So kenne ich es. Auch bei dauervollmacht sage ich kurz "Mein Kind geht heute mit.... mit" oder "Heute holt xy ab"
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