Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

3 Kinder von 2 Vätern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 3 Kinder von 2 Vätern

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin im 6.Monat schwanger, allerdings nicht von meinem Ehemann. Dennoch werde ich weiterhin mit meinem Ehemann zusammen leben. Ich möchte aber auf jeden Fall den leiblichen Vater als Vater für das 3. Kind auf dem Standesamt eintragen, es ist mit ihm und meinem Ehemann abgesprochen, er steht auch zum Glück 100%ig dazu und möchte auch alle Konsequenzen tragen. Wir wissen aber beide nicht, was passiert, wenn ich ihn eintrage. Ich habe gehört, daß dann keine Geburtsurkunde, sondern "nur" eine Abstammungsurkunde beim Standesamt erstellt wird, da das Kind in der Ehe geboren wird. Aber was passiert danach? Bekommt mein Freund Post vom Jugendamt wegen dem Unterhalt und muß er ihn nachweislich auf eines meiner Konten überweisen? Wer kontrolliert das und nach was richtet sich die Höhe des Unterhalts? Wir wissen leider beide überhaupt nicht, wie das vonstatten geht. Viele Grüße, Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, stimmt grob. Aber man kann parallel zur Anfechtung auch eine Anerkennung mit allen dreien beim Jugendamt machen. Gruß, NB


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Also wenn ich das noch richtig zusammenkriege: Dein Ehemann ist erst mal automatisch der Vaters des Kindes. Dagegen muß er Klagen und die vaterschaft anfechten. Dazu kann er dann auch gkleich einen "Verdächtigen" nennen. Wie dann der Richter entscheidet (und dadurch welche Kosten für den wahren Kindsvater verursacht) müßt hr abwarten. Wenn die wahre Vaterschaft durch den Richter festgestellt wurde, müsste es eigentlich schon eine berichtigte (=neue) Geburtsurkunde geben. Ob und wie Ihr das unter Euch mit dem Unterhalt regelt, fragt eigentlich keiner nach, es sei denn, Du willst Unterstützung der sozialen Gemeinschaft (z. B. Sozialhilfe). Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo, danke für die schnelle Antwort. Es ist nun so bei uns geklärt, daß mein Noch-Ehemann keinen Wert als Vater des 3. Kindes legt und der leibliche Papi auf jeden Fall Kontakt zu dem Kind möchte. Ich weiß von meinen beiden anderen Kindern, daß ich noch im Krankenhaus ein Formular für das Standesamt bekomme, in dem ich ja auch die Eltern angeben muß. Kann ich da nicht den leiblichen Vater als Vater angeben, obwohl ich noch verheiratet bin? Mir war wohl klar, daß sie sicher nachhaken werden, da beim Standesamt mein Ehemann usw mit eingetragen ist, aber warum muß es erst zu einem "Anfechten" kommen, wenn sich die Parteien eigentlich schon einig sind? Viele Grüße, Kerstin


Mitglied inaktiv

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Ganz einfach, dein mann ist vor dem gesetz der Vater, weil es so im Gesetz drin steht :-) Steht hier: § 1592 BGB, Vater: Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder 3. dessen Vaterschaft nach § 1600 d gerichtlich festgestellt ist. Und zwar in dieser Reihenfolge :-) Weiteres kannst Du dann hier nachlesen: http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc38.htm Und dann bis zu dem o. g. § runter. Viele Grüße Désirée IANAL!


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