Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, hier gleich 3 Fragen auf einmal:-) 1. Vaterschaftsanerkennung: Ein werdender Vater, der mit einer noch nicht geschiedenen/getrenntlebenden Frau zusammenlebt, möchte die Vaterschaft anerkennen. Welche Möglichkeiten hat er, damit das Kind nicht als ehelich gesehen wird? Wie kommt er an seine steuerlichen Vorteile, wichtig für Lohnpfändung!! 2. Beamtenwohnung Noch nicht geschiedene, aber getrenntlebende Mutter von 3 ehelichen Kindern lebt mit diesen und neuem Partner in Staatsbediensteten Wohnung. Nochehemann hat diesem zugestimmt und Mietvertrag aufrechterhalten. Wohnung läuft auf Nochehemann, da dieser Beamter. Was geschieht nach Scheidung? Muss Frau aus Wohnung raus? Da ja dann kein Anrecht mehr? Wohnung für Nochehemann wäre dann für ihn allein zu gross und Frau ist ja nicht beim Staat? Lt. Auskunft Bezirksfinanzdirektion, käme allenfalls eine Duldung zustande, die aber jederzeit bei Bedarf der Wohnung widerrufen werden kann (und 5-Zi.-Whg. sind jederzeit vermittelbar!) Wer zahlt bei Kündigung, Renovierung/Kaution neue Wohnung? Wenn keine finanziellen Mittel vorhanden sind. 3. Mutterschaftsgeld angehende Mutter bezog bis Termin Mutterschutzanfang Arbeitslosenhilfe, wie hoch ist Mutterschutzgeld? Nun wurde ET neu berechnet, so daß Mutterschutzanfang um 1 Woche nach hinten verlegt wurde, wer bezahlt die Differenz zw. Arbeitslosenhilfe und Mutterschutzgeldanfang?? Vielen Dank für Ihre Mühe...ich hoffe, das war jetzt nicht zu viel ;-) Gruß EVA
Liebe Eva, 1.Grds. beim Jugendamt. KInd gilt aber bis SCheidung als ehelich 2.Kosten tragen Sie selber/ Sozialamt. Ob Kü. zulässig, steht im MietV 3.So hoch wie ArbGeld Gruß, NB
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