Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mich würde interessieren, bei wem ich den EU angeben muß, wenn ich während des EU für das 1ste Kind mit Genehmigung meines "ursprünglichen" AGs (Öffentl. Dienst) befristet bei einer anderen Dienststelle tätig bin.. Vielen Dank für Ihre Antwort Dany
Liebe Dany, das kommt auf das entsprechende Beamtenrecht an. Ich würde es auf jeden Fall beiden mitteilen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn
- Praxis trennt sich im Elternzeit
- Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?