Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2.Kind

Frage: 2.Kind

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Wenn man im zweiten Jahr des EU wieder schwanger wird und der Chef von der 2. Schwangerschaft erst später als in den ersten 12 Wochen erfährt, können dadurch irgendwelche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältniss auftreten? Gruß Evi!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, Sie müssen nur dem Ag Bescheid geben und ausserdem rechtzeitig den EU beantragen. Gruß, NB


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