Mitglied inaktiv
Danke erstmal für die Antwort. Dennoch blieben mir 2 Fragen offen. 1. Wieso habe ich 3 Jahre Elternzeit, wenn mir davon höchtens 2 bezahlt werden? 2. Was passiert, wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde? Dann verlängert sich die Elternzeit wieder um max. 3 Jahre, oder? Und das Elterngeld bekomme ich NEU für das 2. Kind, oder? Oder wie ist das? Ich mache eine Ausbildung OHNE Schule. Also rein betrieblich. Im letzten halben Jahr der Ausbildung hätte ich dann Abendschule (direkt bei der IHK) - somit verpasse ich keinen Unterricht.
Hallo, 1. Weil der Staat nicht für die Finanzierung der Kinder zuständig ist 2.Ja. Sie können weitere EZ beantragen und bekommen EG und anteilig MG. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit