Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Fragen wurden nicht beantwortet-sorry

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Fragen wurden nicht beantwortet-sorry

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Danke erstmal für die Antwort. Dennoch blieben mir 2 Fragen offen. 1. Wieso habe ich 3 Jahre Elternzeit, wenn mir davon höchtens 2 bezahlt werden? 2. Was passiert, wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werde? Dann verlängert sich die Elternzeit wieder um max. 3 Jahre, oder? Und das Elterngeld bekomme ich NEU für das 2. Kind, oder? Oder wie ist das? Ich mache eine Ausbildung OHNE Schule. Also rein betrieblich. Im letzten halben Jahr der Ausbildung hätte ich dann Abendschule (direkt bei der IHK) - somit verpasse ich keinen Unterricht.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Weil der Staat nicht für die Finanzierung der Kinder zuständig ist 2.Ja. Sie können weitere EZ beantragen und bekommen EG und anteilig MG. Liebe Grüsse, NB


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