Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Fragen bitte

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Fragen bitte

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Hallo, ich habe da mal 2 ganz unterschiedliche Fragen. 1. Wenn man zum Zeitpunkt der Geburtnicht nicht verheiratet ist, erhält das Baby den Namen der Mutter. Kann das Kind bei einer eventuellen späteren Hochzeit auch den Namen des Vaters bekommen, wenn die Mutter ebenfalls den Namen ändert, oder behält das Kind den mütterlichen Namen? 2. Kann bei unverheirateten Eltern das Kind auf der einen oder anderen Steuerkarte eingetragen werden, oder muß es bei der Mutter eingetragen werden?... und wie ist das bei der Krankenkasse? Vielen Dank für die Mühe! Liebe Grüße Melanie :o)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Melanie, 1. Das Kind kann auch direkt den Namen des Vaters haben, ihn aber auch erst nach der Eheschlie0ung erhalten. 2.Mit der Steuerklasse bin ich vorsichtig geworden (bin kein Steuerberater)- bitte fragen Sie am FA nach, bevor ich was falsches sage. N. Bader


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