Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

§17 Abs. 1 BErzGG Kurze Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: §17 Abs. 1 BErzGG Kurze Frage

Mitglied inaktiv

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Hab das nicht ganz verstanden mit den Vollen Monat Zb Ich habe MuSchu bis 20 Sept. bekomm ich für den September 2,5 Tage oder Gar nichts


Mitglied inaktiv

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Also nochmal: Solange auch nur EIN tag MuSchu in den September fällt, hast Du für den ganzen sept Urlaubsanspruch. Lässt sich dein Kind Zeit und es geht auch nur einen Tag in den Okt, hast Du auch noch für den ganzen Okt. Urlaubsanspruch Viele Grüße Désirée


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