Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 14. SSW und auf 400€ Basis in einem Kindergarten als Reinigungskraft eingestellt. Demnächst muß ich wieder die Oberschränke und die Fenster reinigen, wozu ich auf eine Leiter steigen muß! Nun meinte meine Kollegin mal gehört zu haben, das ich in der Schwangerschaft aus unfalltechnischen Gründen nicht mehr auf Leitern u.ä. steigen darf, ist das Richtig??? Danke schon mal für ihre Bemühungen!!! LG Tanja
Hallo, das würde ich mit dem FA besprechen, denn nur der kann Ihnen in diesem Fall ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes