Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

13. Monatsgehalt im EU

Frage: 13. Monatsgehalt im EU

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe im November ein 13. Monatsgehalt bekommen, obwohl ich im EU bin! Habe ich 1 Jahr nach meiner 1. Tochter auch bekommen. Ich habe 2x bei der Personalstelle angerufen (bin bei der Post), um mich abzusichern, d.h. ich habe nachgefragt, ob das so paßt, beide Damen haben gemeint "Ja"! Wir waren ganz glücklich, da wir eine höhere Zahnarzt- und eine Autorechnung bezahlen konnten, nun kam ein Schreiben, daß ich das Geld evtl. zurückzahlen müßte!!! Ich war/bin geschockt, weil ich nicht weiß, woher! Was kann ich jetzt tun?? LG und wunderschöne Weihnachten Mary


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben das Geld wohl zu Unrecht erhalten. inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Dann müssen Sie es zurückzahlen. Gruß, NB


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