Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

1-jähriges Vollzeitstudium in der Elternzeit

Frage: 1-jähriges Vollzeitstudium in der Elternzeit

Mondschein12

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage und zwar ich habe eine Zulassung für ein Vollzeitstudium bekommen. Das Studium ist intensiv und dauert 1Jahr mit einem Masterabschluss. Das wäre dann mein zweiter Masterabschluss und ich möchte den Studiengang sehr gerne studieren. Nun nach Absprache wurde die Zulassung auf nächstes Jahr verschoben also 2021/2022, worüber ich sehr glücklich bin. Unser Baby kommt Ende Oktober 2020 zur Welt und ich würde gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen, also bis zum 2.Lebensjahr unseres Kindes. Das wäre dann Ende Oktober 2022. Ich wäre auch im September 2022 mit dem Studium durch. Nun stellt sich die Frage, ob ich das Vollzeitstudium in meiner 2-jährigen Elternzeit machen darf und, ob mein Arbeitgeber zustimmen muss? Bin ich gesetzlich verpflichtet, ihm darüber zu informieren? Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31.12.2022 endet, also ich würde quasi 2 Monate nach der Elternzeit bis zur Befriestung wieder arbeiten gehen. Ich würde mich über Ihre Antwort sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen


Dojii

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Nein, über ein Studium musst du den Arbeitgeber nicht informieren. Das gilt nur für eine Erwerbstätigkeit.


Felica

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Deine EZ endet sobald dein Arbeitsvertrag endet, solltest du berücksichtigen. Solltest du planen EG zu beziehen solltest du abklären in wie weit das mit einem VZ-.Studium möglich ist. Nicht das dadurch dein EG-Anspruch endet.


Dojii

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Bei einem Studium greift die 30h-Grenze nicht, man darf also auch "Vollzeit" studieren und dennoch Elterngeld beziehen. Das gilt auch für im Studium vorgeschriebene Praktika, die in Vollzeit ausgeübt werden müssen.


Mondschein12

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Vielen Dank für Eure Antworten. Meine Elternzeit endet dann 2 Monate vor dem Ablauf des Arbeitsvertrags. Oder rechne ich etwas falsch, bis dahin bekomme ich doch Elterngeld oder? Rein theoretisch müsste ich dann 3 Monate vorher dies bei der AfA melden, sollte mein Arbeitgeber den Vertrag mit mir nicht verlängern. Ich arbeite jetzt auch in Teilzeit (20Std.) und möchte komplett was anderes machen, eher im internationalen Bereich arbeiten. Nur jetzt ist die Arbeit sehr gut, um entspannte Nerven zu behalten und mich nicht stressen zu lassen., und habe somit keinen Druck.


Felica

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Sorry, ich hatte gelesen das dein Vertrag 21 endet, wenn der erst 22 endet, dann passt es. Dann endet im Oktober deine EZ und du musst noch bis Ende des Jahres arbeiten. Und ja, im September 22 müsstest du dich dann beim AA melden, 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages.


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