Frage im Expertenforum Pränatale Diagnostik an Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer:

Ultraschall

Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer

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Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe

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Frage: Ultraschall

Eleanor78

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Sehr geehrter Herr Prof Hackelöer, ich weiß, dass die Frage nach der Unbedenklichkeit von Ultraschall in der Schwangerschaft schon 1000 Mal gestellt wurde. Ich würde allerdings gerne wissen, wie sie die Ergebnisse der Studie von Pasko Rakic et al. bewerten, in der beobachtet wurde, das es durch Ultraschall bei trächtigen Mäusen zu einer Neutronen-„Verirrung“ bei den Feten kam. Auch wenn es sich bei Ultraschall nicht im ionisierende Strahlung handelt, kann dieser bei entsprechender Frequenz (die in der Schwangerenvorsorge natürlich nicht eingesetzt wird) ja trotzdem zerstörerische Wirkung haben, die ja z.B. bei der Zertrümmerung von Zahnstein oder Nierensteinen genutzt wird. Auch die Aussage, dass diese Technologie seit Jahrzehnten eingesetzt wird ohne dass Hirnschäden beobachtet wurden, überzeugt mich nicht ganz. Denn wie würde denn der Pränatalmediziner davon erfahren, wenn der Kinderarzt später Hirnschäden feststellt? Der Kinderarzt würde ja sicherlich nicht als erstes fragen, wie intensiv das Kind in der Schwangerschaft geschallt wurde. Und wenn alles so unbedenklich ist, auf welcher Basis kann es dann zum gesetzlichen Verbot von medizinisch nicht induzieren Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft? Gibt es eine Stellungnahme der DEGUM, die die obrn genannte Studie entkräftet? Ich habe keine gefunden, nur die allg. Aussage, das Ultraschall in der Schwangerschaft nicht gefährlich fürs Ungeborene sei. Ich mache mir bloß seit dem Verbot des „Baby-TV“ große Sorgen meinem Baby geschadet zu haben, da bei mir aufgrund meines Alters (40+) und der Vorgeschichte (Fehlgeburt, Eileiterschwangerschaft, künstliche Befruchtung) wirklich viel geschallt wurde. Mehrfach in der KiWu-Klinik in der Frühschwangerschaft, beim Gynäkologen habe ich als IGeL Leistung bei jedem Vorsorgetermin einen Ultraschall machen lassen. Zusätzlich 2 Schalle im Krankenhaus wegen Blutungen im ersten Trimester. In der 15 Woche wurde (da ich sehr besorgt war) neben einem NIPT auch schon ein Fein-/Fehlbildungsultraschall mit Doppler (auch der fetalen Gefäße) gemacht, dann der reguläre große Ultraschall in der 22. Woche (wieder mit Doppler). Dabei wurde eine kleine Plexuszyste beim Kind festgestellt, woraufhin es noch 2 oder 3 Ultraschall-Nachkontrollen gab (jeweils mit Doppler). Der Hämatologe, bei dem ich zum Ultraschall meiner Organe war, hat natürlich auch noch kurz auf Kind geschaut... Meine Tochter ist inzwischen 5 Monate alt und gesund und zeitgerecht entwickelt. Aber eventuelle Schäden, Autismus etc. würde man ja so früh vermutlich gar nicht diagnostizieren können. Wie schätzen sie das Risiko für Schädigungen ein? Vielen Dank!


Prof. Dr. med. B.-Joachim Hackelöer

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Hallo Eleanor78, 1.Der Gesetzgeber untersagt im Paragraf 10 der seit dem 1. Januar 2021 verbindlich geltenden Strahlenschutzverordnung Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenbetreuung ohne medizinische Indikation. Demnach stellen nichtmedizinische Ultraschallangebote wie das umgangssprachlich genannte Babykino eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Paragraf 2 der Strahlenschutzverordnung definiert als nichtmedizinischen Zweck Anwendungen, die nicht dem Zweck der Untersuchung und Behandlung einer Patientin oder eines Patienten, der Früherkennung von Krankheiten, der Schwangerschaftsvorsorge oder der medizinischen Forschung dienen. Daraus folgt, dass der medizinisch indizierte Ultraschall nach den Mutterschaftsrichtlinien – einschließlich aller eventuell zusätzlich notwendigen Ultraschalluntersuchungen – ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen ist. 2.Eine Unterscheidung zwischen "Babyfernsehen" und Ultraschall zur Beurteiulung des Feten in der Schwangerschaft ist schwierig.Die Methode ist die gleiche.Man kann dem sog.Babyfernsehen sehr kritisch gegenüberstehen,da sehr wohl eine reale Gefahr besteht,tatsächliche Probleme des Feten nicht zu erkennen.Dies hätte aber gesetzlich anders geregelt werden müssen.Die DEGUM betont die Ungefährlichkeit des Ultraschalls als Methode,wie sie ja auch in der Neufassung der Empfehlung "Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren" im Rahmen des Strahlenschutzgesetzes befürworet wird.Dort wird der Untraschall aufgrund seiner Ungefährlichkeit immer als primäres diagnostisches Mittel eingesetzt. 3.Es gibt trotz jahrzehnelanger intensivster Forschungsarbeit nach wie vor keine Studienergebnisse,die auf irgendeine ultraschallinduzierte"Gesundheitsbelastung" des Feten hindeuten.Studien(Duggan1994,Helmy2015) haben gezeigt,dass eine theoretische Temperaturerhöhung in hohem Maße von der Intensität des abgegebenen Schalls abhängig ist und unter Verwendung eines heute üblichen Leistungsniveaus deutlich unter dem Temperaturanstieg liegt,der durch Fieber oder stärkere körperliche Aktivität ausgelöst wird! 4..Die 3D/4D Sonografie führt nicht zur höchsten,sondern-im Vergleich mit allen anderen Darstellungsmodi - zur geringsten thermischen Belastung des ungeborenen Kindes.Ursache für die besonders geringe Schallexposition sind die deutlich längeren zeitlichen Intervalle zwischen zwei Abtastvorgängen. 5.Die aktuelle Studienlage gibt keine Hinweise auf fetale Zellveränderungen,Zellschädigungen und Kavitation nach Ultraschallexposition im üblichen Leistungsbereich.Laborversuche mit menschlichem Blut haben gezeigt,daß Kavitationseffekte (Entstehung durch Gasbläschen durch Unterdruck) nur nach Anreicherung des Blutes mit Fremdmaterial auftreten und deshalb bei der Ultraschallexposition des Feten ausgeschlossen werden können. Die von Ihnen angeführte Arbeit an Mäusen ist weder von der Versuchsanordnung noch der Anwendung auf den Menschen übertragbar. Reicht es jetzt? Alles Gute Prof. Hackelöer


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