Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Ursula Schmitz:

Was passiert wenn ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte nach Ablehnung der MKK

Ursula Schmitz

 Ursula Schmitz
Kurberaterin beim Mutter Kind Hilfswerk e. V.

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Frage: Was passiert wenn ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte nach Ablehnung der MKK

Mama0913

Hallo Frau Schmitz, meine Hausärztin hat für mich einen Antrag für eine Mutter-Kind-Kur gestellt. Dieser wurde von der Techniker binnen 24h abgelehnt. Mein Widerspruch wurde nun durch den MDK auch abgelehnt. Der MDK empfiehlt medikamentöse Therapie und Psychotherapie oder eine medizinische Reha. Meiner Ärztin und mir ist die Begründung nicht schlüssig. Was passiert wenn ich meinen Widerspruch aufrecht erhalte? Ich soll der Techniker hierzu Bescheid geben. Und wann kann ich frühestens einen neuen Antrag auf eine MKK stellen? Vielen Dank für einen Antwort. Viele Grüße, Mama0913


Ursula Schmitz

Ursula Schmitz

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist in jedem Fall sinnvoll den Widerspruch aufrecht zu erhalten, so wird er nochmals durch den MDK geprüft. Einen neuen Antrag können Sie grundsätzlich jederzeit stellen, wir empfehlen allerdings einen Abstand von etwa sechs Monaten. Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gern an das Mutter Kind Hilfswerk, Hotline 0800 22 55 100. Alles Gute!


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