Frage im Expertenforum Mutter-Kind-Kuren an Larissa Jasker:

Sollte ich in Widerspruch gehen?

Larissa Jasker

 Larissa Jasker
Beraterin für Mutter-Kind-Kuren
Frage: Sollte ich in Widerspruch gehen?

Nadine08

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Hallo. Ich hatte meine erste Kur bis Ende August 2016. Ich habe im Dezember 19 eine erneute Kur bei der AOK plus beantragt, jedoch nicht als vorzeitige Kur, sondern nur um mir einen Kurplatz ab September 20 zu sichern an der Ostsee. Mein Antrag wurde abgelehnt, ich ging in Widerspruch. Dieser wurde am 21.1.20 zim mdk übergeben. Am 28.2. wieder eine Ablehnung aber immer deshalb weil ich keine vorzeitige Kur genehmigt bekommen soll, welche ich ja aber garnicht möchte. Sondern nur eine Kur ab dem datum wo sie mir wieder zu steht. Soll ich nun wieder in Widerspruch gehen oder bis September warten?? LG Nadine Meinhardt


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Grundsätzlich zählt die Vier-Jahres-Frist ab dem Abreise Zeitraum der letzten Kur. Demnach können Sie regulär ab Ende August erst eine erneute Beantragung vornehmen. Da Sie nun vor Ablauf der Frist eine Kur beantragen, zählt dies unter 'vorzeitige Beantragung'. In Ihrem Fall macht es Sinn, die Beantragung bis Ende August zu verschieben.


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