Mumpel
Hallo Frau Schmitz, ich habe eine Mutter-Kinder-Kur beantragt und bewilligt bekommen. Dazu habe ich eine Frage: Auf dem Fragebogen von der Einrichtung soll ich angeben, ob und wann Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnamen gemacht wurden. Das verwirrt mich, da ich nicht genau weiß, was damit gemeint ist. Ich hatte im letzten Jahr einige (12?) Termine in der "Klinik für Rehabilitationsmedizin", da ich mir bei der Geburt meines Sohnes vor 4 Jahren einen Dammriss 3. Grades zugezogen habe. Diese Physio konnte ich aufgrund der Pandemie nicht gleich nach der Geburt machen. --- Da mir das einfach so vom Frauenarzt verordnet wurde, ohne Antrag bei bzw. Genehmigung seitens der Krankenkasse o.Ä. ist das vermutlich keine relevante Maßnahme, oder? Oder gilt das doch schon als Vorsorgen-/Rehabilitationsmaßnahme? Besten Dank & liebe Grüße!
Hallo, nein das gilt nicht als nennenswerte Rehamaßnahme. Bei der abfrage handelt es sich immer um stationäre Aufenthalte.
Mumpel
Super, vielen Dank! :-)
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