Lisa5
Hallo Frau Dessauer, wo ist der Unterschied, ob eine Mutter-Kind-Kur als Vorsorge oder Rehabilitation beantragt/genehmigt wird - z. B. bzgl. Kurhauswahl, Zuzahlung, Anwendungen usw. Vielen Dank und Gruß L.
Annina Dessauer
Das Kurhaus muss einen Versorgungsvertrag nach §111 a SGB V für Vorsorge und Rehabilitation haben, wenn beide Aspekte auf den Attesten angegeben wurden. Die Anwendungen haben die Kliniken schwerpunktmässig auf den Websites angegeben, Vorsorge dient ja der Prävention, Reha der Nachsorge. Viele Grüße Annina Dessauer
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