Mitglied inaktiv
liebe frau dr. böhm ich habe noch eine frage, für den august haben mein mann und ich eine reise gebucht. nun habe ich gelesen, dass von flugreisen, dauer ca 9 h abgeraten wird in der fühschwangerschaft. was heisst das nun konkret. was meinen sie, könnten wir in diesem fall, wenn die fä ein zeugnis ausstellen würde, von der reiseannullationskostenversicherung gebrauch machen? oder müssten wir nun wieder warten mit üben bis im sept.... danke für ihre hilfe. lg vivi
Dr. Böhm
Hallo, also fliegen würde ich auf keinen FAll in der Früh-SS. Ein ärztl. Atest ist möglich. Besser ist es Sie warten bis September mit dem Üben. Sorry, für diesen Rat. SB
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