Vielen Dank für Ihre Arbeit. Da coronabedingt mein Rueckbildungskurs von/bei meiner Hebamme bisher immer weiter verschoben wurde (zuerst Abarbeitung der Damen die im ersten Lockdown geschoben wurden, momentan ja der zweite) interessiere ich mich für die Rechtslage bezüglich der Abrechnung. Muss der Kurs bis 9 Monate nach der Geburt angefangen haben oder 9 Monate nach der Geburt bereits beendet sein? Gibt es momentan aufgrund Corona eine mögliche Verlängerung der Kostenuebernahme? Übungen über das Internet mache ich natürlich bereits, allerdings möchte ich die Möglichkeit eines Kurses trotzdem nutzen. Wenn er bei meiner Hebamme nicht mehr innerhalb der Frist stattfinden kann, möchte ich mit ihr sprechen, dass ich einen Onlinekurs besuche.
von JuniMama-xx-xx-?? am 03.01.2021, 21:12