Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Arbeit als Trainer und Rettungsschwimmer

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

zur Vita

Frage: Arbeit als Trainer und Rettungsschwimmer

kisara1

Beitrag melden

Hallo, können sie mir sagen ob mir als Rettungsschwimmer und Trainer in einer Schwimmhalle ein Beschäftigungsverbot drohen könnte? Mit freundlichen Grüßen kisara1


Martina Höfel

Martina Höfel

Beitrag melden

Liebe kisara, nein, kann ich nicht! Falls nicht schon generell vorhanden, wird eine Gefährdungsanalyse erstellt. Diese hängt davon ab, welche Tätigkeiten Sie ausführen. Sitzen Sie nur auf dem Stuhl und schauen aufs Wasser oder sind Sie häufig auf rutschigem Untergrund hinter rennenden Kleinkindern hinterher( Ich übertreibe!)? Dazu kommt Ihr Beschäftigtenstatus. Liebe Grüße Martina Höfel


3wildehühner

Beitrag melden

Für ein Beschäftigungsverbot ist grundsätzlich dein Arbeitgeber zuständig; nur in Einzelfällen ist der Frauenarzt dazu berechtigt. Falls dein Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung gemacht hat, gilt Frau Baders Antwort, die sie dir vor einigen Tagen gegeben hat: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Arbeitsverbot-als-Trainer-und-Rettungsschwimmer-in-einer-Schwimmhalle_242335.htm Hier kann das Niemand beurteilen, da deine Tätigkeiten und die Umstände nicht bekannt sind.


3wildehühner

Beitrag melden

Warum fragst du das im Rechtsforum, im Frauenarztforum von Dr. Karle, im Schwanger wer noch und auch noch hier? Du musst das mit deinem Arbeitgeber klären! Dieser kennt die Umstände deiner Arbeit und auch, ob er eine Ersatztätigkeit anbieten kann, z.B. an der Kasse.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.