Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

Abstillen wegen Nachtdiensten?

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: Abstillen wegen Nachtdiensten?

Gujiph

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Sehr geehrte Frau Höfel, Mein Sohn ist 14 Monate alt. Seit er 7 Monate alt ist, isst er alles mit, was auf den Tisch kommt. Trotzdem stille ich ihn noch, aber nur noch zum einschlafen und morgens beim aufwachen. Nötig wäre das stillen nicht mehr, da er ausreichend isst und trinkt. Aber er mag es sehr gerne und auch ich genieße es, meinem Kind auf diese Art und Weise nah zu sein. In 2 Monaten muss ich wieder zu arbeiten beginnen. Ich arbeite durchschnittlich 2 mal in der Woche, je 24 Stunden. Ich würde so gerne weiter stillen, glaube aber, dass es für meinen Sohn besser wäre, wenn ich abstille, da es sonst zu verwirrend für ihn ist. Was meinen Sie? Würde er verstehen, dass es eben keine Brust gibt, wenn Mama weg ist und die restlichen Tage schon oder verwirrt ihn das nur? Das abstillen fällt mir wirklich nicht leicht weil wir es beide so gerne haben. Übrigens nimmt er keinen schnuller an und lässt sich auch nicht mit einer Flasche Wasser etc bestechen. Vielen Dank für Ihre Einschätzung! LG Sandra


Martina Höfel

Martina Höfel

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Liebe Gujiph, ich würde das ganz entspannt auf mich zukommen lassen. Meist ist es überhaupt kein Problem und die Kinder kommen prima klar. Sie sollten Vorsorge treffen, dass kein Milchstau entsteht (Pumpe dabei haben). Liebe Grüße Martina Höfel


Andrea6

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Ich würde wegen des Nachtdienstes bzw. 24-Stunden-Dienstes nicht abstillen: ein Kind kann es verstehen, daß es die Brust nur bei Mamas Anwesenheit gibt. Um während des 24-Stunden-Dienstes keinen Milchstau zu bekommen müßtest du allerdings währenddessen abpumpen oder dir das Kind zum Stillen bringen lassen.


Felica

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Frage stellt sich nicht. Solange du stillst fällst du unter das Mutterschutzgesetz. Du musst also gar keine 24 Std Dienst machen oder Nachtschicht. Außer du stimmst dem freiwillig zu. Meines Wissens nach dürfen dir daraus auch keine Nachteile entstehen. https://www.iww.de/lgp/arbeitsrecht/mutterschutz-die-13-wichtigsten-aenderungen-beim-mutterschutz-f104980 Nach meinem Verständnis hast du keinen Anspruch auf Stillpausen, sehr wohl aber das du solange wie du stillst unter das Mutterschutzgesetz fällst. Wirst aber wahrscheinlich ärztlich nachweisen müssen auf verlangen des AG das du noch stillst. da dir kein nachteil entstehen darf, dürfte es auch keine Verdienstverluste geben. Rat wäre, frag da mal sicherheitshalber beim entsprechenden Amt nach.


Gujiph

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Liebe Felica, danke für den Hinweis, ich weiß, dass ich keine Nachtdienste machen dürfte, da es aber nicht viele Dienste sind, mein Sohn nur noch "zum Spaß" trinkt und ich sonst mein stundenausmaß reduzieren müsste (kompliziert um das jetzt hier zu erläutern), mache ich die Nachtdienste trotzdem.


Mitglied inaktiv

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Bei Kindern über einem Jahr wird es schwierig mit dem Mutterschutzgesetz bezüglich stillen zu argumentieren, zumal die AP selbst sagt, es "wäre nicht notwendig". Da würde ich eher auf Andreas Einwand als Hebamme hören und sicherstellen, dass ich keinen Milchstau bekomme. Evtl. Kann man da ja abpumpen. LG Lilly


Gujiph

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Vielen Dank an alle für eure Antworten, das beruhigt mich doch sehr! Somit werde ich meinem Sohn (und mir) doch noch weiterhin das stillen gönnen und darauf hoffen, dass Papa ihn irgendwie ohne stillen und Geschrei zum Schlafen bringt!


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