Mitglied inaktiv
Ich habe vor 20 Monaten meinen Sohn geboren. Die Schwangerschaft sowie die Geburt waren für mich eine Katastrophe, jetzt würde ich gerne wissen, ob ich mich hier mein Gynäkologe falsch behandelt hat und ob hier nicht eine Risikoschwangerschaft vorlag: Ich nahm während der ganzen Schangerschaft keinen Kilo zu, sondern zwei Kilo ab, obwohl ich genug aß. Meine vorhandene Neurodermitis entwickelte sich speziell ab der ca. 16 SSW sehr stark (mit Infektionen Staphylokkoken und Streptokokken im Blut, Fieber, Schüttelfrost, Wasser in den Beinen war massivst, Superinfektion ...) während der ganzen Schwangerschaft wurde nie das Wort Risikoschwangerschaft erwähnt, ich hatte nur normal alle 4 Wochen Ultraschall, Gewichtskontrolle und Urinkontrolle. Es wurde wohl einmal ein Antibiotikum verschrieben, nachdem das nicht wirkte, wurde es eingestellt. Mein Sohn kam dann in der 37 SSW mit 1900gr. zur Welt (47 cm groß). Er musste per Kaiserschnitt geholt werden, da die Herztöne bereits sehr schlecht waren. (Fruchtwasser war auch grün und Fruchtblase platzte spontan am Vormittag/ am Nachmittag wurde das Baby geholt). Wäre diese Schangerschaft also nicht als Risikoschwangerschaft aufgrund des geringen Gewichts (schlechte Versorgung durch die Plazenta?) und meiner Erkrankung mit Infektion ab der 16 SSW durchgehend gewertet werden? Hätte man das überhaupt behandeln können? Woran kann diese schlechte Plazentaversorgung liegen, meine neue Gynäkologin sagt, das dies nicht an der Infektion liegt?
Dr. med. Stefan Kniesburges
Hallo, offenbar lag eine Plazentafunktionsstörung vor. Das ist auf jeden Fall ein Schwangerschaftsrisiko. Ob eine Fehlbegandlung durch Ihren FA vorlag ist aus der Ferne nicht beurteilbar. Eine Neurodermitis hat mit der Plazentafunktion nichts zu tun, auch die fehlende Gewichtszunahme ist da nicht besonders wegweisend. Solange das Kind noch wächst kann man eine solche Schwangerschaft auch nur beobachten. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass seitens Ihres FA etwas falsch gemacht wurde. Wenn Sie es genau wissen wollen müssen Sie sich an die Gutachterkommission der zuständigen Ärztekammer wenden. Dr. S. Kniesburges, St. Marienkrankenhaus Ratingen
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