Elternforum Rund um die Erziehung

Kinder alleine lassen - habe ich einen Fehler gemacht?

Rund um die Erziehung
Kinder alleine lassen - habe ich einen Fehler gemacht?

edina

Wollte um eure Meinung bitten! Folgende Sachlage: Sohn einer Freundin schlief bei uns, ausgerechnet an dem Tag war meine kleine Tochter krank. Ihr Zustand war am Abend sehr schlecht, mussten ins KH. Die beiden Jungs (8 und 9) spielten mit der neuen Eisenbahn meines Sohnes, ich habe ihnen zunächst gesagt, sie müssten mitkommen. Sie wollten nicht und wollten zuhause bleiben. Also gaben wir ihnen mein Handy, mein Mann und ich fuhren ins KH. Wir waren dort 2einhalb Stunden. Es war zwischen 7 und halb 10. In dieser Zeit waren sie allein, sie hatten mein Handy. sie waren guter Dinge, sie hatten keine Angst, wir waren immer in Kontakt. Als wir kamen, lagen sie im Bett und waren lustig. Nun ist meine Freundin total sauer, sie meint, ich hätte die Jungs (8 und 9) nicht alleine lassen dürfen. sie seien zu jung. Ich habe das aber meinem Sohn absolut zugetraut. Ich konnte zudem meine Freundin nicht anrufen oder ihren Mann, um mich abzusichern, das war in dem Stress nicht möglich, Kleinkind brüllte. Was meint ihr? Habe ich echt einen Fehler gemacht? Lg


Pamo

Antwort auf Beitrag von edina

Ich hätte das an deiner Stelle anders gehandhabt. Und ja, an Stelle deiner Freundin wäre ich auch mehr als sauer. Ich sehe Alternativen: - ein kurzer Anruf bei der Freundin, dass es drunter und drüber geht, bitte den Sohn abholen - entweder du oder dein Mann hätten mit den beiden Jungen zuhause bleiben können und der andere mit dem kranken Kind ins Krankenhaus - die Jungs hätten mit ins Krankenhaus kommen können - einen Nachbarn/Verwandten/Babysitter zwecks Aufsicht kommen lassen Es mag ja sein, dass du das deinem Sohn zutraust. Aber die Freundin traut es ihrem Sohn nicht zu, und dein Sohn ist nicht in der Lage die volle Verantwortung für seinen Freund zu übernehmen.


sojamama

Antwort auf Beitrag von edina

fahren müssen. Einer hätte auf jeden Fall bei den Kindern bleiben müssen. Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht. Und ja, ich wäre auch sauer... melli


edina

Antwort auf Beitrag von sojamama

sie sind 8 und 9! lässt ihr Kinder in dem Alter nie allein? Es konnte keiner alleine fahren - mit brüllenden Kind?


Pamo

Antwort auf Beitrag von edina

es kommt auf das Kind an, ob es allein bleiben kann was auf deinen Sohn zutrifft, muss nicht auf den anderen Jungen zutreffen im Zweifelsfall immer NEIN und bist du wirklich noch nie mit einem schreienden Kind Auto gefahren? ich schon, mehr als einmal, das geht weil es muss


sojamama

Antwort auf Beitrag von edina

Und ja, ich habe meine Tochter bereits allein gelassen, aber nie wenn sie Besuch hatte. DAS ist der Punkt. Meiner Tochter vertraue ich sehr, aber wenn ein anderes Kind dabei ist, kann alles ganz schnell anders sein.... melli


edina

Antwort auf Beitrag von sojamama

Bei mir wäre es umgekehrt, meinen Sohn hätte ich nicht alleine gelassen, da hätte er vielleicht Angst. Aber mit dem Freund zusammen habe ich mir das gut vorstellen können. Zu zweit ist es doch sicherer! Was hätten die anstellen sollen? Nein, die haben Lego gebaut, total vertieft.


maxwell_

Antwort auf Beitrag von edina

Warum fragst Du hier, wenn Du Deinen Standpunkt schon festgemacht hast? Ich wäre als Freundin sehr sauer gewesen. Weil das ein Vertrauensbruch ist. Ich bezweifle, daß es dermaßen drunter und drüber ging, daß ein Anruf bei ihr unmöglich war. Stell Dir vor, Ihr hättet einen Unfall gehabt. Aber das passiert natürlich immer nur anderen Menschen, nicht wahr.


sojamama

Antwort auf Beitrag von maxwell_

sonstwas... Die Kinder ebenso, wer weiß, auf welche Ideen die kommen.... Meine Tochter war auch mal bei jemandem zu Gast, die großes Schwester war als Aufpasserin da, sie war damals erst 8. Die Kinder, also meine Tochter und ihr Freund, waren erst 5.... Die Mutter ging einkaufen.... melli


mf4

Antwort auf Beitrag von edina

Hm... allein mit 8 oder 9 geht schon aber nö... nachts waren meine noch nie allein und das würde ich einer Freundin auch krumm nehmen. Allein mit krankem Kind ins KH fahren ist sicher nicht so toll, wenn es womöglich blutet und betütelt werden muss unmöglich aber dann hätten die Kinder eben mit gemusst.


Oceansongs

Antwort auf Beitrag von edina

Solche Notfälle können immer passieren. Dann aber lieber den Besuch absagen. Was wenn deine Tochter was ansteckendes hätte?


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von edina

Fürs nächste Mal soll einer von euch oder eines der Kinder die Freundin anrufen und sie bitten, bei den beiden Jungs zu bleiben, bis ihr wieder da seid oder sie zu sich zu holen... Es waren doch nicht alle 4 am brüllenden Kleinkind (dem es hoffentlich wieder gut geht!) festgetackert. Zum Alleinlassen: Kommt auf die Kinder und die Umgebung an, ob ich das ok fände.


tina70

Antwort auf Beitrag von edina

Meine Güte, die Kinder sind 8 und 9 Jahre alt...in dem Alter sollte man sie mal locker alleine lassen können. Ich versteh den ganzen Bohei nicht wirklich Ich finde, du hast nichts falsch gemacht..man soll den Kindern auch mal was zutrauen und nicht ständig in Watte packen. Ich finde es echt schlimm, wenn man meint, Kinder in dem Alter nicht alleine lassen zu können..


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von tina70

den Arm gebrochen (beim Rutschen auf der Big-Rutsche, kein ersichtlicher Grund), die Finger übel geklemmt, den Steiß geprellt, weil auf der Treppe ausgerutscht, Feuer gelegt, Überschwemmung gemacht - bei keinem dieser Dinge hätte meine 2,5 stündige Abwesenheit gut getan. Sie waren da alle jünger als 9 aber nicht jünger als 8, das war anscheinend im Rückblick so die Schallgrenze. Trotzdem ist es einfach UNSINNIG, zu zweit wegzufahren und die Kinder alleine zu lassen.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von edina

Ich lasse meine fast 11 Jährige und meine 7 Jährige schon auch mal allein. Manchmal sogr mit dem 4-jährigen Bruder, aber nicht länger als ne halbe Stunde wenn der Kleine dabei ist. Ein Besucherkind hätte ich wohl nicht allein gelassen ohne Einverständnis der Eltern. Ich hätte ihn entweder abholen lassen od. mein Mann wäre bei den Kindern geblieben bzw. ich und mein Mann wäre in die Klinik gefahren. Sehe jetzt auch nicht ein, wieso ihr beide in die Klinik mit seid. War schon oft mit meinen 3 im Auto unterwegs und eines der Kinder (Babys) hat geschrien. Sehe nicht, wo das Problem ist. Du hättest zumindest die Eltern des Besucherkindes fragen sollen. LG


Birgit67

Antwort auf Beitrag von edina

so hart es klingt - aber solange Kinder schreien geht es ihnen nicht ganz so schlecht wie man denkt. wie alt ist deine Kleine Tochter und was hatte sie??? Es kommt immer auf die Umstände an - als mein Sohn ein Loch im Kopf hatte sorgte ich auch erst dafür dass der Große versorgt war dann bin ich alleine ins KH gefahren mit meinem damals 6-jährigen und das klappte sehr gut - als er allerdings mit 2 sich den Ellenbogen ausrenkte schaute ich dass mich jemand gefahren hat weil ich da meinen Sohn auf dem Schoß behielt - und wiederum mein großer aber da war er erst 5 irgendwo unter Aufsicht stand. Möglichkeiten gibt es immer - es kommt aber auch auf die Umstände an. Wenn jemand etwas über reagiert im Bezug auf Krankheiten bei kleinen Kindern kann ich schon auch etwas stinkig reagieren. Und ganz ehrlich: Ich hatte immer die Handynummer oder die Nummer unter der die Eltern der Besucherkinder erreichbar waren - einfach falls irgendwas wäre um sie zu erreichen - so wäre es auch möglich gewesen die Eltern zu erreichen zu erklären warum sie kurz alleine bleiben ob das O.K. ist oder ob die Eltern für die Zeit bei Euch vorbeikommen. Ihr habt etwas kopflos reagiert - kommt vor - das nächste Mal wird es bestimmt besser. Gruß Birgit


mf4

Antwort auf Beitrag von edina

Meinen Kinder traue ich das auch zu aber der Mutter des geborgten Kindes würde ich das mitteilen und fragen, ob es okay ist, dass ihr Kind dann hier mit meinem allein ist. Da das nicht ging hätten die beiden Kinder mit GEMUSST.


kanja

Antwort auf Beitrag von edina

Beim kleinen Kind (zugegebenermaßen krank) bist du so fürsorglich, dass zwei Elternteile mit ins KH fahren mussten. Beim größeren Kind (und einem Besuchskind!) hingegen hattest du keine Befürchtungen??? Schon komisch. Als meine Kinder noch klein waren, bin ich gefühlte 100 Mal alleine mit einem kranken Kind in die Bereitschaftspraxis oder zum Arzt gefahren, weil eben mein Mann mit dem anderen Kind (OHNE Besuch) zuhause geblieben ist. lg Anja


edina

Antwort auf Beitrag von edina

Danke euch, werde meine Lehren daraus ziehen. Lg Edith


herzhase

Antwort auf Beitrag von edina

Ich wäre auch sauer. Es kann ja immer mal ein Unfall passieren. Dazu müssen die Jungs ja nicht mal großen Unsinn anstellen. Wenn sich einer von euch allein nicht zutraut ins KH zu fahren (was ich je nach Umstand verstehen kann), dann müssen die Jungs entweder mit - das leben ist eben kein Zuckerschlecken und ihr werdet euch ja wohl denen gegenüber durchsetzen können. Oder einer bleibt bei den Jungs und der andere fährt Taxi. Oder ein Nachbar muss bemüht werden. So hätte ich gehandelt.


tina70

Antwort auf Beitrag von herzhase

ihr traut also alle euren 9 jährigen kindern nicht zu, auch mal alleine zu sein? sie haben handy und können telefonieren...ich versteh das nicht, ehrlich.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von tina70

MEINEN Kindern ja - aber wenn einer dableiben könnte, täten wir das. Es war ein Besuchskind. Abend. Dunkel. Kein Erwachsener greifbar. Da muss man nur Realist sein...


Strudelteigteilchen

Antwort auf Beitrag von tina70

Ich habe das MEINEN Kindern auch zugetraut. Aber es gibt Mitmenschen mit anderen Ansichten zum Thema Kindererziehung und Kindern-etwas-zutrauen, und in solchen Dingen richte ich mich nach den Eltern des von mir betreuten Kindes. Weil die letztendlich die Erziehungsgewalt haben, und weil die auch im Zweifel ihr Kind besser einschätzen können als ich. Beispiel: Meine Kinder durften recht früh alleine auf den Spielplatz im Park. Eine Freundin meiner Tochter durfte bis sie neun war "mit Muddi" dahin. Also habe ich die Kinder nicht alleine hingelassen, wenn das besagte Kind bei mir zu Besuch war, sondern bin dann mitgegangen. Anderes Beispiel: Meinen Kindern habe ich erklärt, wie das Baby in den Bauch meiner Bekannten gekommen war. Meine Bekannte wollte nicht, daß ihr Sohn (gleichalt wie meiner, damals vier oder fünf) das erfährt. Ich habe es ihm nicht verraten ;-). Wenn wir Besuch da hatten und ich mir nicht sicher war, ob die Eltern des Besuchs sowas erlauben oder nicht, dann habe ich sicherheitshalber gefragt. Übrigens: Mein Sohn hätte sich das in dem Alter selber nicht zugetraut, er blieb abends/nachts bis zum Ende der Grundschulzeit nicht alleine. ER wollte das nicht, weil ER Angst hatte. Aber in der Situation hätte er sich wahrscheinlich auch nicht getraut zu sagen, daß er das nicht möchte. ICH kenne mein Kind und hätte gewußt, daß er wahrscheinlich "ja" sagt und "nein" meint - aber eine "fremde" Mutter hätte das sicher nicht gewußt und die Situation dann falsch eingeschätzt.


Strudelteigteilchen

Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich bin übrigens AE und habe es bisher immer geschafft, alleine meine Kinder ins KKH zu verfrachten. Und das war oft nötig, glaubt mir. Wir wurden auf der Kindernotfallstation zeitweise namentlich begrüßt *seufz*. Ich habe das andere Kind entweder mitgenommen, oder irgendwo untergebracht. Denn: Alleinebleiben, wenn Mama mit Geschwister im KKH ist, fühlt sich auch für ein Kind anders an, als wenn Mama mal eben im Supermarkt ist. Auch das Geschwisterkind hat Angst, macht sich Sorgen, fühlt mit dem kranken Kind. DAS ist auch noch ein Aspekt, den ich berücksichtigen wollen würde.


MM

Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

... und so denke ich nicht, dass sich ihr Sohn nun grossartige Sorgen gemacht hat - eben weil er mit seinem Freund spielte und so diese "Notfalllsituation" nicht so wirklich realisierte. Ich verstehe schon, dass man die beiden da nicht rausreissen will... Aber stimmt schon, die Mutter hätten sie anrufen sollen. Mich überrascht aber dennoch, wie viele ihr Handeln hier so verurteilen. Einerseits habe ich den Eindruck, dass Kinder in manchen Bereichen in Deutschland recht stark zur Selbständigkeit erzogen werden - z.B. den Schulweg alleine zu gehen, das machen schon Erstklässler, wohingegegen anderswo die KInder noch länger gebracht/begleitet werden. Oder mit einem Messer arbeiten/schnitzen... Das scheint OK zu sein. In anderen Bereichen aber ist es genau andersrum - z.B. dass es oftmalls keine oder kaum Klassenfahrten gibt und wenn, dann erst am Ende der Grundschule... Oder eben dieses nicht mal Alleinelassen von Kindern im Grundschulalter... Ich weiss nicht, für mich geht das irgendwei nicht zusammen...


MM

Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

... und so denke ich nicht, dass sich ihr Sohn nun grossartige Sorgen gemacht hat - eben weil er mit seinem Freund spielte und so diese "Notfalllsituation" nicht so wirklich realisierte. Ich verstehe schon, dass man die beiden da nicht rausreissen will... Aber stimmt schon, die Mutter hätten sie anrufen sollen. Mich überrascht aber dennoch, wie viele ihr Handeln hier so verurteilen. Einerseits habe ich den Eindruck, dass Kinder in manchen Bereichen in Deutschland recht stark zur Selbständigkeit erzogen werden - z.B. den Schulweg alleine zu gehen, das machen schon Erstklässler, wohingegegen anderswo die KInder noch länger gebracht/begleitet werden. Oder mit einem Messer arbeiten/schnitzen... Das scheint OK zu sein. In anderen Bereichen aber ist es genau andersrum - z.B. dass es oftmalls keine oder kaum Klassenfahrten gibt und wenn, dann erst am Ende der Grundschule... Oder eben dieses nicht mal Alleinelassen von Kindern im Grundschulalter... Ich weiss nicht, für mich geht das irgendwei nicht zusammen...


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von MM

ob routinemäßig tagsüber mal alleine oder in einer Notsituation, abends, das schreiende, kranke Kleinkind von zwei verstörten Eltern in die Klinik verfrachtet, ob die eigenen oder fremde Kinder, das ist ein Riesenunterschied


Strudelteigteilchen

Antwort auf Beitrag von MM

Nun ja, in dem Moment waren sie vertieft. Aber zweieinhalb Stunden später..... Und, was scheinbar schwer zu verstehen ist: Es geht NICHT um mehr oder weniger Selbstständigkeit. Es geht um das akzeptieren und respektieren anderer (fremder) Erziehungsziele. ICH bin der Ansicht, daß Kinder mit 7 oder 8 alleine zum Spielplatz gehen können. Ich respektiere aber die Sorge der Freundin-Mutter, die da anderer Ansicht ist. Vielleicht hat sie Gründe, warum sie das nicht will. Die ich vielleicht nicht kenne, die ich aber deswegen nicht einfach zur Seite wischen will. Auch wenn ich die Gründe möglicherweise albern finde. Du darfst auch meine Gründe, warum mir das abendliche Alleine-Lassen bei dem kleinen Kind (wohlgemerkt nur bei dem, ich habe nämlich - traraaa - zwei ganz unterschiedliche Kinder) nicht recht gewesen wäre, albern finden. Dennoch erwarte ich, daß Du diese Gründe respektierst, wenn ich Dir mein Kind anvertraue. Verstehst Du den Unterschied? Und schlieslich: Du landest ganz oft in diesen "Ihr in Deutschland"-Kategorien. Das finde ich anstrengend. Zumal Dir ja kürzlich das "Ihr Tschechen" so sauer aufstieß. MANCHE Eltern in Deutschland trauen MANCHEN Kindern in Deutschland nicht zu, abends stundenlang alleine zu sein. Und ich wette, bei 100 Kindern gibt es 50 verschiedene Gründe dafür, von denen Du gerne 40 albern finden kannst.


tina70

Antwort auf Beitrag von MM

und ich finde, ein kind mit 9 jahren noch auf den spielplatz zu begleiten und nicht alleine gehen zu lassen ist gluckenhaft und das würde ich nicht unterstützen. das "kleine baby" bloss nicht loslassen wollen, da sträuben sich mir die nackenhaare. ich habe auch so eine freundin. aber ich halte da nicht meine klappe und heiße alles gut. der, der drunter leiden muss, ist das kind, wenn man zu so viel unselbständigkeit erzogen wird. einfach nur schrecklich. sobald mein sohn alleine zu schule geht - er wird nächstes jahr eingeschult - und er ist ein kandidat, der bestimmt schnell alleine gehen möchte, dann darf er natürlich auch ab diesem zeitpunkt alleine auf den spielplatz, der in der nähe der schule ist. mich würde mal interessieren, ob die frau, von der die sprache war, ihr kind auch noch in die schule bringt..mit 9!!? ich kann sowas nicht verstehen und wie gesagt, finde solche mütter schrecklich und äußer das auch so. mütter, die nicht loslassen können, sind mir ein graus.


MM

Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

... Es geht einfach nur um Sachen, die mir quasi erst aus der Distanz auffallen - und das, was ich erwähnt habe, gehört halt dazu... Das wars. Für mich ist manches halt nicht nachvollziehbar - aber anderes, was hier "normal" ist, auch nicht! In meinem letzten Absatz ging es doch gar nicht mehr um das abends-alleine-Bleiben. Sondern darum, dass ich von den Reaktionen überrascht war - weil teils dieselben Leute bei anderen Themen sehr "liberal" sind. Und ich hatte ja geschrieben, dass sie hätte(a) anrufen sollen/müssen. Mit fremden Kindern wäre ich mir auch viel unsicherer bzgl. desssen, was ich ihnen zutrauen kann. Von Übernachtungen bei uns wäre ich also wohl generell nicht so angetan - zumindest bei Kindern, die ich nicht so lange kenne (bzw. auch die Eltern/Mutter).


lev13

Antwort auf Beitrag von edina

ja einer von euch hätte zu hause bleiben müssen, zumal es abends war. Ich lass meine Tochter (fast 8) auch mal allein, auch wenn ihre Freundin dabei ist. Aber nur für Wege zb wenn ich mit dem kleinen spazieren gehe oder in die Kaufhalle. Dann hab ich auch immer ein Handy dabei und sie kann mich jederzeit anrufen. Aber nie wenn ich mit dem Auto unterwegs bin. Wenn da dann mal was passiert... Ja und zwei Jungs naja einer hat immer mal eine Idee für eine Dummheit. Ich hätte da keine ruhige Minute. Warum hast du dir nicht ein Taxi gerufen wenn du es dir nicht zugetraut hast mit schreiendem Kind allein zu fahren? Ja und die anderen Alternativen wurden ja auch schon genannt.


Emma25

Antwort auf Beitrag von edina

Ich wàre auch richtig böse, ich wàre mit def rettung alleine gefahren.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Emma25

Hallo, ich hätte besagte Freundin kurz angerufen um mich abzusichern. Die Kinder die ich so in dem Alter kenne, hätte man getrost allein lassen können. Von daher hätte mich so etwas nicht verärgert. Freundliche Grüße Johanna


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

wie kann man jemanden raten, 8 und 9jährige Kinder alleine zu lassen?? Das ist unverantwortlich. Die Kinder in diesem Alter können Gefahren noch gar nicht richtig einschätzen und rechtzeitig handeln..... tolle Tipps, die du da von dir gibst als angebliche Kraft in einem Kindergarten.....


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Habe ich doch gar nicht! Ich habe von Kindern dieses Alters geschrieben die ICH so kenne. Das heisst nicht, dass ich dies jedem Kind zutraute. Des Weiteren schrieb ich, dass ich dies nach telefonischer Absprache täte. Aber das scheint deiner Aufmerksamkeit entgangen zu sein. Freundliche Grüße Johanna


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

aber das nützt der AP nichts, das du von den Kindern ausgehst, welche du kennst die man alleine hätte lassen kennen.... und selbst wenn, du findest es o.k. Kinder in diesem Alter alleine zu lassen, ich nicht. Das du dies in telefonischer Rücksprache gemacht hättest, habe ich überlesen aber nichts desto trotz finde ich es nicht richtig, egal von welchen Kindern du oder die AP ausgegangen sind, diese alleine zu lassen weil sie eben die Gefahren nicht richtig einschätzen können.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Wie gesagt, ich mache es von den Kindern abhängig. Die AP hat gefragt, was wir davon halten und ich habe meine Meinung dazu geschrieben. IUnd habe nicht pauschal dazu geraten ebenso zu handeln. Johanna


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

das ist interessant davon auszugehen, das du Kinder in diesem Alter alleine lassen würdest.......


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Habe ich sogar schon gemacht. Es war mit ihnen abgesprochen, ich hatte das Handy dabei und sie hätten auch jederzeit bei der Nachbarin klingeln können. Johanna


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

falls die Kinder es schaffen in einer Notsituation überhaupt an das Handy ranzukommen...... das ist nochmal was ganz anderes über was nicht nachgedacht wird wenn die Kinder Panik bekommen und dann nicht anrufen können..... oder du hörst das Klingeln des Handy´s nicht etc..... Ich würde Kinder in diesem Alter nie alleine lassen; das nennt man Verletzung der Aufsichtspflicht...........


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Nein, ist es nicht. Kannst ja mal gucken was das Jugenda.t dazu schreibt. Wann ware der Zeitpunkt denn angemessen? Wenn sie volljährig sind?


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

das ist definitiv Verletzung der Aufsichtspflicht!! Da kannst du mir erzählen was du willst..... frag mal die Polizei!! Kinder kann man erst alleine lassen, wenn sie Gefahren auch einschätzen können, das müsste du als Erzieherin ja eigentlich besser wissen.....in diesem Alter können sie es faktisch nicht und mit einem Handy abspeisen geht gar nicht......


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Lies doch mal im Gesetzbuch nach. Und auch was das JA dazu schreibt. Mit deinen Kenntnissen zum Thema, wäre ich in Rechtskunde glatt durchgefallen.


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

ähm, erzählt das mal der Polizei wenn etwas passiert ist und die Kinder in diesem Alter allein waren....... In Rechtskunde war ich Klassenbeste, von daher weiß ich nicht welche Gesetzestexte du liest


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Dann würdest du gut daran tun deine ehe.als guten Kenntnisse aufzufrischen.


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

hab ich nicht nötig nachdem ich die richtigen Gesetzestexte kenne.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Paragraph 1626 des BGB scheint dir jedoch unbekannt zu sein. Hier ein Link für dich: http://www.t-online.de/eltern/kleinkind/id_43632270/aufsichtspflicht-wann-koennen-kinder-allein-zuhause-bleiben-.html "Ein siebenjähriges Kind darf man sogar bis zu zwei Stunden alleine lassen - immer vorausgesetzt, die Bedingungen stimmen." Johanna


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

das stimmt so nicht und steht so im Gesetz nicht drin. Hier ein Link: http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflichtverletzung Allgemein besteht die Annahme, dass minderjährige Personen alters- sowie reifebedingt (sowohl körperlich als auch geistig) nicht in der Lage sind, drohende Gefahren zu erkennen beziehungsweise einzuschätzen. Des Weiteren können sie ebenfalls nicht einschätzen, welche Gefahren ihr Handeln gegebenenfalls für andere Personen mit sich bringt. Aus dieses Gründen werden Minderjährige unter einen besonderen Schutz gestellt: die Aufsichtspflicht.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Wenn man dies generell auf minderjährige bezieht, darf man auch keine Siebzehnjährigen alleine lassen. Der persönliche Charakter und Reife sind zu berücksichtigen. Die Kinder und Jugendlichen müssen nicht permanent kontrolliert werden und bei Kindern im Schulalter wird der Gesetzgeber nochmals großzügiger. Sogar Vierzehnjährige dürfen bereits offiziell und rechtlich abgesichert babysitten.


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

ja schon aber darum geht es nicht. Im Gesetzestext steht es so wortwörtlich nicht drin...... von daher ist es Verletzung der Aufsichtspflicht Kinder im Alter von 7,8 oder 9 Jahren alleine zu lassen.....


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

In dem Gesetzestext steht auch nicht drin, dass Kinder in diesem Alter nicht alleine bleiben dürfen. In dem anderen Paragraph steht sogar drin, dass Eltern bei der Erziehung die Reife ihres Kindes berücksichtigen müssen. In dem von mir verlinkten Text stimmt dir auch der zuständige Herr für Erziehungsfragen nicht zu. Ich glaube beim JA ist man besser informiert als du es bist.


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

du, das hat ein Herr von T-Online ausgelegt in deinem Link. In meinem Link hat es ein Jurist beschrieben. Ich würde mal sagen, das Juristen davon mehr eine Ahnung haben wie irgendjemand, der einen Artikel darüber schreibt. Was glaubst du, was los ist wenn den Kindern etwas passiert ist und die Polizei kommen muss? Da kannst du gar nicht so schnell schauen wie dir Verletzung der Aufsichtsfpflicht vorgeworfen wird.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Dann empfehle ich dir, deinen eigenen Link nochmals zu lesen. Dort stehen die Faktoren drin (die ich auch bereits genannt habe), von der die Intensität der Aufsichtspflicht abhängt! Ich stimme mit dem Text vollkommen überein. Ausgelegt? Nein! Hermann Scheuerer-Englisch von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung wurde zitiert. Damit hat der Herr von T-Online nichts zu tun. Ich gehe davon aus, dass man Mitarbeiter in dieser Position ihres Amtes enthoben hätte, würden sie derartige unzutreffende Aussagen in der Öffentlichkeit machen. Zitat Musikerin:"Im Gesetzestext steht es so wortwörtlich nicht drin...... von daher ist es Verletzung der Aufsichtspflicht Kinder im Alter von 7,8 oder 9 Jahren alleine zu lassen....." Wie kommst du auf 7, 8 oder 9 Jahre? Weil DU es so auslegen möchtest?


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

nein, weil die AP geschrieben hat, soweit ich mich erinnern kann, das diese Kinder so alt gewesen sind, das hat nichts mit auslegen zu tun. Klar, gibt es Ermessen und so legen es dann auch die Richter aus aber les dir mal den Gesetzestext genau durch und in meinem Link steht nichts davon drin von der Intensität der Faktoren die du nennst. "Zudem sollten die Aufsichtspflichtigen wissen, wo sich die ihnen anvertrauten Personen gerade befinden und welcher Tätigkeit diese nachgehen. Darüber hinaus ist es ihre Pflicht, vorhersehbare Gefahren zu erkennen und die ihnen anvertrauten Personen vor eventuellen Schäden zu bewahren." Die Informationspflicht besteht im Wesentlichen aus zwei verschiedenen Punkten: der Aufsichtsführende muss sich über konkrete Sachverhalte wie Fähigkeiten und Krankheiten des Kindes, örtliche Gegebenheiten sowie Schutzbestimmungen informieren. Des Weiteren muss er die ihm anvertrauten Kinder über diese Gefahren informieren, den korrekten Umgang mit den verwendeten Materialien (wie beispielsweise Sportgeräte) erklären sowie ihnen Verhaltensregeln erstellen und mitteilen. Unter einer konkreten Aufsichtsführung wird verstanden, dass sich der Aufsichtspflichtige vergewissern muss, dass die von ihm erteilten Vorgaben beziehungsweise aufgestellten regeln verstanden und befolgt werden. Darüber hinaus muss er natürlich ständig anwesend sein und gegebenenfalls Hilfestellungen geben. Hat ein Aufsichtspflichtoger diese Regelungen missachtet, hat er seine Aufsichtspflicht verletzt und ist dadurch ein Schaden entstanden, so ist er gemäß § 832 BGB zur Leistung von Schadenersatzansprüchen verpflichtet. Für diese Schadensersatzansprüche müssen aber folgende Gegebenheiten vorhanden sein: Eine zu beaufsichtigende Person ist zu Schaden gekommen beziehungsweise hat einen Dritten geschädigt [OLG Koblenz, 21.06.2012, 1 U 1086/11] Der Aufsichtspflichtige hat seine Aufsichtspflicht verletzt Der Schadensfall ist nur aufgrund der Tatsache eingetreten, dass der Aufsichtspflichtige seine Aufsichtspflicht verletzt hat Neben den Schadenersatzansprüchen ist in schwerwiegenden Fällen einer Aufsichtspflichtverletzung auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich, etwa wenn aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht eine Person verletzt oder getötet wird. Tritt dies ein, kann unter Umständen der Tatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung beziehungsweise fahrlässigen Tötung vorhanden sein. Außerdem tut es nichts zur Sache, ob ein Mitarbeiter entlassen wird oder nicht.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Natürlich hat das etwas mit Auslegen zu tun! In keinem Gesetz steht drin, ab welchem Alter Kinder nicht mehr permanent beaufsichtigt werden müssen. Warum? Weil es eben auch von der Reife des Kindes abhängt. In dem Paragraphen den ich gesetzt habe, steht dies aber drin. (§1626BGB) Wie stehst du zu den Aussagen von Dr.Hermann Scheuerer-Englisch von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung?


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

ich sehe das sehr kritisch denn so bald ein Richter anders entscheidet und z.B. den Kindern ist etwas schlimmes passiert weil in meinem Link ja auch drin steht, das die Aufsichtsperson ständig anwesend sein muss. Ich würde nie das Risiko eingehen, das etwas schlimmes passiert und dann die Aussage: die Kinder hatten ein Handy dabei und ich dachte, sie wären so reif auch anzurufen...... dann hast du so oder so vor Gericht schlechte Karten, weil du die Kinder nicht beaufsichtigt hast ( was einfach Fakt) ist. Da wird es nicht viel bringen, zu sagen: das Kind ist meiner Meinung schon so weit gewesen........ von daher, würde ich auch Kinder nie in diesem Alter alleine lassen, weil sie eben noch keine Gefahren nicht oder kaum einschätzen können.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Das stimmt nicht. Schulkinder haben in der Regel sehr wohl ein Gefahrenbewusstsein, auch wenn du diese Meinung nicht teilst. Immerhin sind sogar Siebenjährige schon eingeschränkt geschäftsfähig. Und selbstverständlich glaubte ich nicht, dass die Kinder einige Zeit alleine bleiben konnten.....ich wusste es. Gefällt dir der andere Paragraph nicht?


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

du hast nicht auf mein Posting geantwortet, beschränkte geschäftsfähigkeit ist nochmal was ganz anderes und hat hiermit nichts zu tun. Dann sag das mal einem Richter, das du es wusstest, ändert aber nichts an der Sache das es Verletzung der Aufsichtspflicht ist und den Kindern etwas passiert ist. Dir passt es einfach nicht, das es bei meinem Link von einem Juristen geschrieben wurde, genauso wie du nicht widerlegen kannst, das ich dir auch in den o.g. Postings auch zitiert hatte, das es eine ständige Anwesenheit des Aufsichtsplfichtigen erfordert.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Doch, es passt absolut. Eltern haben sogar die Verpflichtung ihren Kindern je nach Entwicklungsstand und Reife etwas zuzutrauen. Wie ich schon schrieb, Stimme ich deinem Link zu!!!Warum sollte er mir dann nicht passen? Gäbe es ein konkretes Alter, so wäre dies im Gesetz festgelegt! Wenn ich deiner Logik folgen würde, durfte ich Kinder bis zu ihrer Volljährigkeit nicht alleine im Haus lassen. Für Geschäftsfähigkeit, Alkohol Verkauf, Aufenthalt in Lokalen usw. gibt es klare Regelungen. Glaubst du, dass man in zahlreichen Erziehungsberatungsstellen einen derartigen Fehler begeht? Dann beinhalten die Ratschläge der Fachleute Aufforderungen zu Straftaten...........aber ich denke sie haben die Gesetze nichtebenso fehlinterpretiert wie du.


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

Steht ja auch im Gesetz drin, bis zur Volljährigkeit. Und du gehts immer noch nicht auf das ein, was ich geschrieben habe. Was glaubst du, sagt ein Richter zu dir wenn etwas den Kindern passiert ist und du dann antwortest: aber ich wusste doch dass das Kind reif genug ist mich über das Handy erreichen zu können?? Scheinbar nicht, denn dann wäre ja auch nichts schlimmes passiert. Glaubst du wirklich, das du dann keine Straftat begangen hast und der Richter sagt: macht nix, sie haben ja ihre Aufsichtpsflicht nicht verletzt weil sie den Kindern ein Handy da gelassen haben? Das ist absolut unlogisch was du hier behauptest. Es wurde in dem Link erläutert, das eine ständige Anwesenheitspflich gegeben sein muss. Dann dürfte man Kinder erst ab Volljährigkeit alleine zu Hause lassen. Wenn nichts passiert, dann ist ja gut. Was Berater in Erziehungsberatungsstellen sagen, interessiert mich nicht; das hat damit nichts zu tun sondern es geht hier rein um die Erläuterung zur Verletzung der Aufsichtspflicht. "Neben den Schadenersatzansprüchen ist in schwerwiegenden Fällen einer Aufsichtspflichtverletzung auch eine strafrechtliche Verfolgung möglich, etwa wenn aufgrund der Verletzung der Aufsichtspflicht eine Person verletzt oder getötet wird. Tritt dies ein, kann unter Umständen der Tatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung beziehungsweise fahrlässigen Tötung vorhanden sein." Steht in diesem Link auch so drin, auch Berater haben nicht immer mit dem Recht, was sie einem erzählen.


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Musikerin

Willst du ernsthaft behaupten, dass man sich in allen irrt. Das DU mehr Ahnung vom rechtlichen hast als sie? In verschiedenen Gerichtsurteilen sah man das anders. http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=3725 Weißt du, was "kann unter Umständen" bedeutet? Ich habe kein geistig beeinträchtigtes Kind alleine gelassen. Oder eines das unsicher im Umgang mit dem Telefon, nicht gewusst hätte wo es anrufen sollte. Dann lies doch mal die Urteile des Bundesgerichtshofes!


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

Warum fällt es dir so schwer diese eine Frage von mir zu beantworten? Es ist doch unerheblich, ob das Kind gewusst hätte wie man telefoniert oder nicht wenn etwas schlimmes passiert ist. Ob du das wusstest oder geglaubt hast ist auch egal, du hast die Aufsichtspflicht verletzt, leb damit. Es ist nun Mal so. Dein Link hat hier mit diesem Thema nichts zu tun! Les doch mal bitte bevor du hier wieder irgendwas erzählst, was nicht im Zusammenhang steht.


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Musikerin

müsstest du ja eigentlich wissen, nachdem du in der Kita arbeitest: "Erst zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr gleichen sich logisches Denken, Wahrnehmung, Konzentration und das präventive Gefahrenbewusstsein allmählich dem Erwachsenen an." "Noch jüngere Kinder sind aufgrund ihres Entwicklungstandes noch nicht in ausreichendem Maße in der Lage, drohende Unfallgefahren vorauszusehen und von sich selbst abzuwenden." Nach zu lesen unter: http://www.kindersicherheit.de/html/faq5.html Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich). § 1626 BGB, Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewußtem Handeln. (...)“ Die Aufsichtspflicht steht also in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden. http://www.kindersicherheit.de/html/faq3.html


Musikerin

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Noch ein Link: http://altescafe.de/aufsichtspflichtinfo.pdf Soviel mal dazu!


Johanna3

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Leb du doch damit, dass du dich täuschst. Wenn man Kinder Situationen aussetzt, denen sie nicht gewachsen sind, ist das etwas völlig anders. Deiner Logik zufolge müsste man auch Siebzehnjährige permanent beaufsichtigen. Sollte es tatsächlich, wegen was auch immer, zu einer Verhandlung kommen, finden dabei zunächst Anhörungen statt, um zu überprüfen ob, zum Beispiel, fahrlässig gehandelt wurde oder nicht. Ob das Kind im Alltag zu handeln weiß (dazu gehört beispielweise auch die Bedienung des Telefons) ist durchaus auch eines von vielen Kriterien. Es ist lustig, dass ausgerechnet DU mir etwas von fehlenden Zusammenhängen erzählst! Wie war das noch mit der Schmerzskala, chronischen Schmerzen und Phantomschmerzen?


Johanna3

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Lies dir einfach mal die Urteile des Bundesgerichtshofes durch! Da kommst du vielleicht zu neuen Erkenntnissen.


Musikerin

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Aha, dann zeig DU mir einen Link, wo drin steht, das der BGH entschieden hat, das es keine Verletzung der Aufsichtspflich ist, Kinder in diesem Alter alleine zu lassen wenn etwas passiert ist und der Richter so entschieden hat wie du immer wieder behauptest! Du bist wieder nicht auf die link´s eingegangen von mir weil du genau weißt das du im Unrecht bist. Klar, gibt es Anhörungen aber über die Konsequenzen hast du nicht nachgedacht!


Johanna3

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Doch habe ich. Deswegen bin ich absolut unbesorgt. Im BGH steht KEINE Aussage dazu, wann es sich um Verletzung der Aufsichtspflicht handelt. Es wird, wie ich bereits schrieb, KEINE Altersangabe genannt. Lies dir doch mal die Gerichtsurteile durch. Einen Link habe ich doch bereits als Beispiel gesetzt. Ich weiß doch längst, dass du deine Links fehlinterpretierst.


Johanna3

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http://www.urbia.de/magazin/recht-und-finanzen/was-eltern-ueber-die-aufsichtspflicht-wissen-muessen?page=2 Lesenswert!


Musikerin

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Und was hat das jetzt mit meinen Links und diesem Fall hier zu tun? Rein gar nichts! Les doch mal bitte meine Links durch und was drin steht! Das was du hier als Link gepostet hast ist KEIN BGH-URTEIL! Bitte poste hier ein Urteil des BGH, das eindeutig beweist, das es keine Verletzung der Aufsichtspflicht wie schon mehrmals beschrieben.


Musikerin

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nochmal für dich: müsstest du ja eigentlich wissen, nachdem du in der Kita arbeitest: "Erst zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr gleichen sich logisches Denken, Wahrnehmung, Konzentration und das präventive Gefahrenbewusstsein allmählich dem Erwachsenen an." "Noch jüngere Kinder sind aufgrund ihres Entwicklungstandes noch nicht in ausreichendem Maße in der Lage, drohende Unfallgefahren vorauszusehen und von sich selbst abzuwenden." Nach zu lesen unter: http://www.kindersicherheit.de/html/faq5.html Darauf bist du auch nicht eingegangen. Komisch, nicht das ich mir noch alles ausdenke...........


Musikerin

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Nochmal in kürzerer Fassung, alles andere steht bereits im oberen Posting. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden. http://www.kindersicherheit.de/html/faq3.html


Johanna3

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Was ist daran komisch? Ich habe ja nicht behauptet, dass Kinder in dem Alter ein völlig (!) ausgebildetes Gefahren-und Verantwortungsbewusstsein haben. Drohende Unfallgefahren ist ja sehr allgemein gehalten. Selbstverständlich muss man sich darauf verlassen können, dass die Kinder über mögliche Gefahren im Haushalt und dessen Vermeidung informiert sind....und nicht selbst erkennen müssen.....


Johanna3

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BGH steht für Bundesgerichtshof. Und es steht in dem Text.


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Johanna3

??? Nein, so steht es nicht im Text! Ich weiß für was BGH steht, dazu brauche ich keine Erklärungvon dir! Bitte poste den entpsrechende Link von einem Urteil des BGH wie du immer behauptest!


Johanna3

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Das Urteil wird dort genannt! Ich dachte, dass du vielleicht Probleme mit Abkürzungen hättest, da es dir auch gerade schwer fiel, zwischen manchen Begriffen zu unterscheiden. Deine Taste mit dem Fragezeichen scheint zu klemmen.


Musikerin

Antwort auf Beitrag von Musikerin

nee, da steht definitiv kein Urteil drin und meine Tasten klemmen auch nicht! Ich kann nichts dafür wenn du Sachen behauptest, die einfach nicht stimmen und nicht existieren!