Rund um die Erziehung

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von black__beauty  am 20.02.2013, 9:55 Uhr

brauche dringend eine antwort

mein ex hat seit kurzem das mitsorgerecht für unsere kinder wir beide sind alg2 empfänger und er und seine frau habern auch ein kind nun will er von mir geld haben um die kinder zu versorgen weil er mehr mit den kindern machen will ich muss aber alles alleine bezahlen er gibt mir kein geld für die kinder er kann auch keinen unterhalt zahlen und ich bekomme halt nur das was gesetzlich vorgersehn ist von den ämtern ich möchte einfach nur wissen steht ihm die hälfte des kindergeldes zu wenn die kinder aller 14 tage 5 tage bei ihm sind und davon nur 3 über nacht es ist ja auch so das er die kinder nach vereinbahrung am freitag abend holt nach dem essen und sie am sonntag vor dem abendessen wiederbringt und in der woche holt er die kinder von der kita nachmittag und bringt die kinder dann wieder zum abendessen nach hause an zwei tagen!!!!!!!!!!!!BITTE BITTE GEBT MIR EINE HILFREICHE ANTWORT!!!!!!!

 
4 Antworten:

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Antwort von Trini am 20.02.2013, 10:04 Uhr

Trini

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Re: brauche dringend eine antwort

Antwort von taram am 20.02.2013, 11:17 Uhr

Für Unternehmungen steht ihm kein Geld zu. Aber er kann als ALG II Empfänger die Verpflegung für die Umgangstage einfordern. Das wird auch genehmigt - leider bist du auch ALG II Empfänger, d.h. dir wird das abgezogen - jedoch vom Regelsatz nur der Anteil für das Essen - sind so 4 Euro pro Tag

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Re: brauche dringend eine antwort

Antwort von Pamo am 20.02.2013, 11:51 Uhr

Der Kindergeldanteil steht ihm nur zu, wenn er den Mindestunterhalt zahlt. Dies tut er offenbar nicht, wenn du Unterhaltsvorschuss erhältst.

Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet? Dort kann man dich kostenlos zu diesen Themen beraten.

Übrigens entfällt dieser Vorschuss nach 72 Monaten oder wenn das Kind 12 Jahre alt wird. Vielleicht solltest du anfangen, den Unterhalt von ihm einzufordern.

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Re: brauche dringend eine antwort

Antwort von mf4 am 20.02.2013, 23:55 Uhr

UH-Vorschuss beantragen macht keinen Sinn, wenn die Kinder H4 bekommen.
Dann besser die 72 Monate "aufheben". Wenn es einen Job gibt, der Mama aus H4 bringt wäre das hilfreich.

Wenn er Geld für die Kinder will kann er es beim Amt beantragen, den Satz für Ernährung für die Umgangstage (wird dir abgezogen, 2 mal gibts das nicht) aber sonst steht ihm nichts zu. Für Unternehmungen muss er sich genau wie andere H4-Empfänger was zusammensparen.

Wenn ich das richtig verstanden habe hat er die Kinder nach 2 Wochen Mama immer für fast 1 Woche? Das ist nicht wenig und dass er das ganz allein von seinem H4 bezahlt während du für dich und die Kinder H4 hast (auch wenn sie nicht da sind) so kann es auch nicht laufen.

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