Mitglied inaktiv
Hatte für meine Zwillinge (geb. 19.12.2002) Erziehungszeit für drei Jahre beantragt. Jetzt habe ich heute gelesen (www.familienhandbuch.de) das man pro Kind drei Jahre Erziehungszeit bekommt. Wie ist es denn dann bei Zwillingen. Kann ich dann direkt für 6 Jahre beantragen oder geht das nicht, weil sie ja am gleichen Tag geboren sind. Wenn es geht, muss es meinem Arbeitgeber sofort mitteilen oder geht das nicht mehr, da ich ja drei Jahre beantragt habe. LG Martina
Hallo Martina, schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/einlegblatt-berzgg-aenderungen.pdf Bei der Elternzeit ist ein Beispiel mit Zwillingen. LG Daniela mit Natalie & Isabel (geb. 22.09.03)
Bekomme die Seite leider nicht geöffnet. Schade Martina
Hallo Martina, ich kann Dir die Datei gern auch schicken. Mail mir einfach, die Addy ist oben hinterlegt ... LG Daniela
Bei Zwillis nur 1x 3 Jahre, Schade aber man ist ja eh zuhause. Ist ja genauso wenn du innerhalb der 3 Jahre einzweites baby bekommst, dann erlischt ja auch der Rest von den ersten 3 Jahren und du kannst dann ab Geburtstag des zweiten Kindes noch mal 3 Jahre nehmen. LG Anja
Ja, da hast du Recht. ichdachte nur, das sich da war geändert hätte. Abe rwas solls, ist also so geblieben. Danke LG Martina
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