Kate27
Hallo ihr lieben, ich hätte da Mal eine Frage / Meinung von euch. Dafür kurz zu meiner Vorgeschichte: Ich habe Endometriose und PCO (jedoch Normalgewicht). 2023 bin ich mit Hilfe von Clomifen schwanger geworden, Blutungen in der 6 SSW und in der 7. Ssw war das kleine dann weg. Kurz darauf Eileiterschwangerschaft woraufhin eine OP erfolgte. Nach einer Pause zwei weitere Clomifen Versuche - erfolglos. Überweisung an die KiWu Klinik. Dort folgten mit Clomifen 3 Inseminationen -alle erfolglos. Darauf hin 3 IVF Versuche, 2 erfolglos und der dritte war nun erfolgreich mit Zwillingen (aktuell SSW 11)🥰 Wir freuen uns riesig und hoffen, dass dieses Mal alles gut geht. Leider hatte ich auch hier wieder in der 6 SSW starke Blutungen, teils auch mit großen Gewebestücken, welche 3 Tage stark anhielt und dann ca. 1 Woche Schmierblutungen. Die Ursache konnte nie festgestellt werden. Den kleinen geht's gut. Ich selber habe mit starker Übelkeit zu helfen, leider helfen Tabletten auch nicht und die Müdigkeit wird gefühlt täglich auch schlimmer. Da rede ich mir aber ein, wenn's mir schlecht geht, geht's den kleinen gut 😅 Ich habe einen Job der zu 50% aus Büroarbeit besteht und 50% arbeite ich mit Straftätern zusammen. Die Stelle kann nicht verändert werden. Aufgrund meiner Vorgeschichte und meines Jobs, der teilweise auch stressig ist und gefährlich werden könnte, habe ich etwas Angst um die kleinen. Und weil es zwei sind, ist die Schwangerschaft ja allgemein etwas mehr "Risiko". Aktuell bin ich noch eine Woche krank geschrieben wegen der Übelkeit. Würde mich aber ungern weiter krank schreiben lassen und habe dann etwas vom Teil Beschäftigungsverbot gelesen, also das man dann nur noch weniger Stunden arbeitet. Ich traue mir bzw habe ich große Angst/sorge 9 Stunden zu arbeiten. Allerdings habe ich auch ein schlechtes Gewissen, dies beim FA anzusprechen und gegenüber den Kollegen... Bzw. wüsste ich auch gar nicht, wie ich es beim FA ansprechen sollte. Was würdet ihr tun? Wie steht ihr zum Thema Teil Beschäftigungsverbot? Hat jemand Erfahrungen? Ich würde mich über jegliche Antwort, Erfahrung, Meinung etc. Freuen 😊
Da ist dein Arbeitgeber für zuständig, mit Straftätern darfst du nicht arbeiten keine Diskussion das sagt das Mutterschutzgesetz auch bei Frauen die nur ein Kind bekommen, da musst du wenigstens für die Zeit ein BV bekommen Die restlichen Gründe sind Gründe für eine Krankschreibung
Zurzeit sind sie wg. Übelkeit arbeitsunfähig. So lange sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können sind sie arbeitsunfähig. Ein BV greift nur wenn sie arbeitsfähig sind. Das ist zurzeit nicht der Fall. Ihr Arbeitgeber muss 6 Wochen das Gehalt zahlen. Danach folgt Krankengeld. Finanziell ist Krankengeld war weniger als Gehalt, wobei dies keine negativen Auswirkungen auf das EG hat insofern die Arbeitsunfähigkeit schwangerschaftsbedingt ist. Dann kann die Zeit bei der Berechnung des EG ausgeklammert werden und mit Monate von davor ersetzt werden. Soweit sie ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen muss er eine Gefährungsbeurteilung machen. Wenn er mutterschutzkomforme Tätigkeiten für sie hat müssen sie die ausüben. Dies kann auch sein, z. B. dass er ihnen einen Arbeitsplatz zu Hause einrichtet und sie 100 % Büroarbeit machen. Hat er keine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie spricht er das BV aus. Das kann ein Teil-BV sein (z. B. nur für die Arbeit mit den Straftätern) oder ganz. Verlassen können sie sich nicht darauf, dass sie ein BV bekommen. Liegt eine gesundheitliche Gefährdung für Mutter und das Ungeborene vor kann ihr Gynäkologe ein (Teil-)BV aussprechen. Dies muss er begründen. Ein BV wird von der Krankenkasse geprüft, meist nochmal mehr wenn diese nach einer Arbeitsunfähigkeit und vom Gynäkologen folgt, welcher vorher die Arbeitsunfähigkeit ausgestellt hat. Ein BV vom Arbeitgeber kann zu jederzeit aufgehoben werden. Das bedeutet, sie müssen arbeitsfähig sein. Sind sie das nicht zählt Arbeitsunfähigkeit. Gleiches wenn sie während des BV krank werden. Dann wird das für die Arbeitsunfähigkeit unterbrochen. Bei Aufhebung müssen sie arbeiten. Können sie das nicht kann ihr Arbeitgeber das der Krankenkasse melden. Diese prüft dann erneut ob das BV richtig ist und sollte festgestellt werden, dass es fälschlich ausgestellt wurde hat es Konsequenzen. Z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das EG. Bei Mehrlingsschwangerschaften kommt es häufiger vor, dass der Gynäkologe ab einem gewissen Zeitraum ein BV ausstellt. Sollte ihr Arbeitgeber nicht handeln melden sie das dem Gewerbeaufsichtsamt. Dort muss er ihre Schwangerschaft melden und die Gefährungsbeurteilung abgeben. Wie wurde bisher mit einer Schwangerschaft bei Kolleginnen umgegangen? In der Regel handelt ein Arbeitgeber meist gleich. Das bedeutet, wenn es dort ein (Teil-)BV gab ist die Chance erhöht, dass sie auch eines bekommen.