Lukiluc
So nun bin ich durcheinander! Habe meinen elterngeldbescheid rausgesucht! Da steht das ich das Elterngeld für meine Zwillinge bekomme!(stehen beide Namen drauf) Ich habe aber nur den Mindestbetrag + mehrlingsbonus bekommen (also 600€) Das würde aber jetzt bedeuten das ich nochmal beantragen kann,weil es ja nur für ein Kind zählt dann. Müsste ja sonst 1200€ insgesamt sein wenn es für beide Kinder wäre! Irgendwie versteh ich das ganze nicht richtig! Und wie schreib ich das am besten!?
Hi, ja bei Zwillingen sind das 1200 € Hier ein Musterbrief: rau Mustermann Muster Straße 1 24863 Musterstadt Antragsnummer: ******* EG Stelle X Musterweg 2 57852 Musterort Betreff: Überrpüfungsantrag des Elterngeldes. - Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitten wir um Überprüfung, ob in Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts Aktenzeichen: B 10 EG 3/12 R und B 10 EG 8/12 R zum Elterngeld bei Zwillingen auch in unserem Fall höheres Elterngeld zu bewilligen ist. Ich bitte dazu um Erteilung eines rechtsmittelfähigen Bescheides. - Mit freundlichen Grüßen - Mustermann
Hier fehlt echt der "Gefällt mir" Button xD Vielen Dank^^
Da kann ich mir nur anschließen. Super!!!! Danke! Reicht das denn dann erst einmal aus oder muss ich noch zusätzlich einen Antrag ausfüllen? Bin auch durcheinander... Sorry!
sind aber die vom urteil vom juni die auslegen das es doppeltes eltern geld nur dann gibt wenn beide eltern zu haus sind... mhm?!
stimmt... aber vielleicht war das auch nur ein Beispiel?? Ich denke, dass Beste ist, am Montag mal in Berlin anzurufen. Ich freu mich jetzt mal nicht zu früh.. Wär ja aber schon schön...
Super danke schön! Werd das mal abschicken! Mehr als eine Ablehnung kann es nicht geben!
...
oh man ...hallo ihr, klart mich mal auf...
versteh das alles nicht mehr...
ich dachte man bekommt 300 euro mehr fürs zwillings kind?!
also warum wären dann 600 zu wenig?
300 euro ist ja der mindestsatz oder?
und der merhlingsbonus eben die 300 euro= 600 euro
wie kommt man dann auf 1200 euro
meine wäre ja toll....
danke fürs genaue erklären.
Muss jetzt mein Mann beantragen fürs zweite Kind oder kann auch ich das machen?
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