Laufente123
Hallo noch gehöre ich nicht hierher aber soo lange ist das nicht mehr hin. Kann mir jemand grob sagen, unter welchen Umständen dem Kind das Kindergeld gestrichen werden kann. z.B. Aupair Job, bzw. ein paar Wochen rumhängen/Auslandsreise zwischen AuPair und Ausbildung/Studium, oder FSJ oder verdient zu viel oder ..... Vielen Dank Laufente
Solange es in der Ausbildung/ im Studium ist gibt es das bis 25, je nach Beruf der Eltern bis 27.
So lange das Kind irgendwas tut, was der beruflichen Bildung dient - und für eine ÜbergangsPhase von bis zu vier Monaten zwischen zwei Dingen, z. B. Schule und Studium (wobei das Schuljahr immer am 31.07. endet). Als Beispiele wurden mir genannt: Fsj / bufdi: ja Work an travel: nein Und natürlich ganz viel " da muss man dann im Einzelfall gucken, was das genau ist ". (Aussage meines Kindergeldsachbearbeiters)
solange das Kind irgendwas macht was mit aus oder Weiterbildung zu tun hat wird Kindergeld bezahlt. Meinem Sohn wurde es gestrichen weil er zu Feriengebinn noch nichts hatte und quasi Arbeitslos war - als er endlich seine FSJ stelle bekommen hat haben wir neu beantragt und gleich Rückwirkend sofort wieder das Kindergeld bekommen. Es wird mit Abschluß des 18. Geburtstages jählich zum Schuljahresende geprüft ob noch Anspruch besteht. Gruß Birgit
das sind wirklich einzelfallentscheidungen, bei uns wurde das kindergeld auch im au pair jahr bewilligt.
Hi Kravallie musst dein Kind einen intensiven Sprachkurs belegen um weiterhin Kindergeld zu bekommen? Oder "nur" AuPair? Danke Laufente
Hallo, grob gesagt wenn er sich weiterhin in der Ausbildung/Studium befindet bis zum Alter von 25 Jahren. Das hat man Dir ja schon gesagt. Außerdem kommt es noch darauf an, ob Ihr privat krankenversichert seid. Gesetzlich versichert: Keine Probleme. Privat versichert: Kind fliegt aus der Krankenversicherung, wenn er nach der Schule nichts macht. Das merkst Du allerdings recht schnell, weil die bereits vor dem Schulabschluss nerven, sprich dauernd anrufen und fragen. Er müsste sich dann arbeitslos melden (wird über das Arbeitsamt krankenversichert). Auch wenn er als FSJler oder Bufdie arbeitet, muss er eine eigene (gesetzliche) Krankenversicherung haben LG
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