Wookie
Hallo zusammen, Kind groß (20, berufstätig) wohnt zurzeit in einer WG in einer anderen Stadt als wir und ist nur dort gemeldet. Sie wird ab Herbst in Österreich studieren. Ihr WG-Zimmer in Deutschland wird sie logischerweise kündigen. Sie würde sich in den Semesterferien jedoch überwiegend bei uns aufhalten. Können wir von unserem Vermieter problemlos eine Vermieterbescheinigung anfordern, damit sie eine deutsche Meldeadresse hat oder kann er nein sagen? Kennt sich da jemand aus? Danke.
Ihr könnt von eurem Vermieter Euch so eine Bescheinigung ausstellen lassen. Alternativ: Untermietvertrag und Ihr stellt die Bescheinigung als „Vermieter“ aus. Das geht auch.
Danke.
Auch für die Alternative benötigt man die Erlaubnis des Vermieters zur Anmeldung
Die Vermieterbescheinigung kannst Du selbst ausstellen, da die Tochter wohl nicht in den Mietvertrag aufgenommen wird. Zustimmung des Vermieters brauchst Du bei nahen Familienangehörigen auch nicht. Guck mal z. B. hier: https://www.roland-rechtsschutz.de/wohnungsgeberbestaetigung/ oder: https://www.promietrecht.de/Mitbewohner/Vermieterbescheinigung-Meldebehoerde-Familienangehoerige-Partner-E3446.htm
Danke!
Meine behältbei uns den Zweitwohnsitz aber die ist auch zum Studium raus, Wohnung gemietet und nie wirklich bezogen da durch Corona alles online war... Allerdings gibt es bei uns keine Zweitwohnungssteuer
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