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Schwarmwissen gefragt -Ferienjob

Schwarmwissen gefragt -Ferienjob

As

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Hallo, mein Sohn hat sich jetzt in den Ferien nach dem Abi einen Ferienjob gesucht, bei dem er sehr gut verdient, also weit über 450 Euro oder so. Er arbeitet 4 Wochen. Weiß jemand, ob ihm da vom Verdienst Steuern abgezogen werden, die er sich über eine Steuererklärung wiederholen kann?


lotte03_

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Antwort auf Beitrag von As

wenn er über 450 € verdient hat, ist er geringfügig beschäftigt und wird vermutlich auch Steuer gezahlt haben. Er sollte nächstes Jahr eine Steuererklärung machen und kriegt das dann erstattet. Alternativ sollte er beim Arbeitgeber mal nachfragen ob sie das nicht auf mehrere Monate splitten.


Macros

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Antwort auf Beitrag von As

Wenn das ganze als kurzfristige Beschäftigung angelegt ist, darf er auch mehr wie 450 Euro Steuerfrei verdienen, wichtig, er ist für die Einhaltung der Spielregeln zuständig, nicht die evtl. wechselnden Arbeitgeber. Siehe zum Beispiel https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/03_unterscheidung_450_kurzfristig/node.html Und wie immer, das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung.


tabalugalilli

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Antwort auf Beitrag von As

Ferienjob: Geld zurück durch Einkommensteuererklärung Ein betrieblicher Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber darf nicht durchgeführt werden. Voraussetzung für den Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber wäre, dass der Ferienjobber während des ganzen Jahres ohne Unterbrechung beschäftigt ist. Etwaige Steuerabzüge kann sich der Schüler oder Student regelmäßig durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Quelle: www.haufe.de


Caot

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Mein Teen ist in Steuerklasse 1 mit seinem Saisonjob. Er zahlt keine Steuern. Schau hier: https://www.arbeitsrechte.de/steuerklasse-1/ Oder hier: https://www.steuern.de/einkommensteuer-grundlagen/steuerklassen-und-steuerklassenwechsel/steuerklasse-1


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Caot

Mein Sohn hatte als Ferienjobber keinerlei Abzüge. Das ist ja nur kurzzeitig


Silvia3

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Die Grenze liegt meines Wissens bei 102 Tagen. Meine Tochter jobbt auch zwischen Schule und Studienbeginn und ist in dieser Zeit über die Knappschaft angemeldet. Es fallen keine Sozialabgaben und Steuern an, obwohl sie auch deutlich über 450 €/Monat verdient. Silvia


As

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Antwort auf Beitrag von As

Vielen Dank euch allen!