ungewohnt
Ich habe diese Woche Urlaub und würde gern, alles in die Wege leiten! Vater hat kaum Unterhalt gezahlt und die Schulden sind ja aufgelaufen. Mit 18 ist diese Schuld auf das Kind übergegangen. Die Titel lauten auf mich als Erziehungsberechtigte. Weiß jemand, was ich alles zum Gericht mitnehmen muss? Die Titel, mein Personalausweis und eine Forderungsaufstellung? Vielleicht eine Vollmacht des Kindes - wenn ja, welcher Wortlaut? Titel gilt ja 30 Jahre und 20 sind nun rum :-)
kann dein Kind , nicht mit, das wäre besser, Ihm ist es doch wichtig das er die Schulden nicht nachrfeichen muss. Obwohl dein Kind doch noch keine Aisbildung hat, kann es auch nichts bezahlen Auszüge der Bank wie oft das Gelds geommen ist. von wann bis wann. also wann haben die Einzahlungen aufgehört.
Hab ich jetzt nicht verstanden! Nein, Kind hat jetzt fast seinen Abschluss und verdient sein eigenes Geld. Es geht um die Unterhaltsschulden seines Vaters, der fast nie bezahlt hat (ca. 60.000 €). Die vorliegenden Titel laufen über mich und der Anspruch ist mit 18 auf das Kind übergegangen. Wir wollen jetzt nach Studienabschluss und etwas mehr Zeit, einen erneuten Pfändungsversuch unternehmen. Ich würde in meinem Urlaub zum Amtsgericht für die erforderlichen Anträge gehen. Bin ich sicherlich mit 1 Vormittag dabei. Telefonisch habe ich nur gesagt bekommen, ich soll alle Unterlagen mitbringen. Der komplette Schriftverkehr ist in 3 Ordnern .....
Diese Unterlagen wären dann sicher schriftliche Zahlungsaufforderungen, Gerichtsurteile und Titel, Ausweis, Geburtsurkunde.
würde ich ihn mitnehmen zum Gericht. Trini
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