Mehtab
Hallo, ich wollte nicht den untenstehenden Beitrag für meine Frage benutzen, aber dies ist gerade mein Thema, weil meine Tochter nach dem Abi ein freiwilliges soziales Jahr in Südamerika machen will. Viele Grüße Mehtab
Fragst du Tante Google: https://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/kinder-familie/freiwilliges-soziales-jahr-im-ausland-kindergeld-nur-bei-zugelassenem-traeger Freiwilliges soziales Jahr im Ausland: Kindergeld nur bei zugelassenem Träger 14.04.2009 - Widmet Ihr volljähriges Kind freiwillig seine Zeit bestimmten sozialen oder ökologischen Tätigkeiten, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. Bei einem Dienst im Ausland muss der Träger in Deutschland zugelassen sein. Der Anspruch auf Kindergeld kann bis zum 25. Lebensjahr bestehen. Für ein Kind der Jahrgänge bis 1981 kann das sogar bis zum 27. Lebensjahr der Fall sein. Ein Kind des Jahrganges 1982 kann die Familienkasse bis zum 26. Lebensjahr berücksichtigen. Berücksichtigt werden folgende Dienste: Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (im In- oder Ausland) im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres (SozDiG bzw. FÖJFG). In der Regel werden bis zu zwölf zusammenhängende Monate anerkannt, im Einzelfall auch mehr. Der Träger des sozialen oder ökologischen Jahres muss seinen Sitz in Deutschland haben. Und er muss von der zuständigen Landesbehörde zugelassen sein. Das gilt insbesondere auch für ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland (BFH, Urteil vom 17.12.2008, Az. III R 62/06). Für das soziale Jahr kommen zum Beispiel in Betracht: die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände und ihre Untergliederungen, die Kirchen, die Gebietskörperschaften sowie nach Bestimmungen der Länder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihr Kind muss sein soziales oder ökologisches Jahr nachweisen, zum Beispiel durch eine vom Träger ausgestellte Bescheinigung. Daraus muss hervorgehen: der Zulassungsbescheid des Trägers, soweit erforderlich, der Zeitraum der Verpflichtung bzw. Teilnahme des Kindes und eine Erklärung des Trägers, dass die Bestimmungen des SozDiG/FÖJFG beachtet worden sind. Ein europäischer Freiwilligendienst im Sinne des entsprechenden Beschlusses des Europäischen Parlamentes/Rates im Rahmen des gemeinschaftlichen Aktionsprogrammes "Jugend". Ihr Kind muss seinen freiwilligen Dienst nachweisen, zum Beispiel durch das nach Abschluss der Tätigkeit von der Europäischen Kommission ausgestellte Zertifikat über die Ableistung des Dienstes. Berücksichtigt werden höchstens zwölf Monate. Ein ziviler Friedensdienst im Ausland im Sinne von § 14b Zivildienstgesetz. Ihr Kind muss seinen freiwilligen Dienst durch eine entsprechende Bescheinigung nachweisen. ------------------- Trini
Hi, bei meiner Tochter, die mit keinem der anerkannten Träger ein halbjährliches FSJ in Myanmar gemacht hat, hat die Familienkasse die Bescheinigung der Organisation trotzdem anerkannt und Kindergeld gezahlt. Sie wollten nur vorab eine Bescheinigung von der Organisation haben.
Dann müssen wir das vorher abklären.
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