dhana
Hallo, weiß jemand wie das inzwischen geregelt ist mit der Übernahme einer Autoversicherung mit Schadensfreiheitsrabat auf einen jüngeren Fahrer? Bei uns verkauft die Oma nächstes Jahr ihr Auto (hat eigentlich nur noch Schrottwert) und wird auch kein neues Auto mehr auf sich zulassen. Jetzt ist die Überlegung ob unsere 20jähriger das Auto übernimmt und dann auch vom Schadensfreiheitsrabat niedriger einsteigen kann. Auch wenn das Auto selber nicht mehr viel taugt, wäre ja echt schade, wenn der Schadensfreiheitsrabat verfällt. Gruß Dhana
Soweit ich weiß, kann sie die Versicherung übernehmen aber nur in der SFK wie es maximal mit ihrem Alter möglich ist. Ob sich das mit 20 Jahren schon lohnt ist die Frage. Evtl könnt ihr die ja übernehmen für sie auf euren Namen und später auf sie überschreiben wenn sie älter ist. Zumindest war das vor ein paar Jahren so als wir die Versicherung meines Schiwegervaters übernommen haben. Vom Alter her durften wir nicht so niedrig einsteigen wie seine war (unterste SFK). Inzwischen sind wir ganz unten angekommen.
Ich würde nachfragen, ich kenne es so dass man dann unterschreiben musste damit gefahren zu sein vor der Übernahme die Jahre seit Führerschein und m,an die Prozente auch dann bekam. Meine fährt bei mir als Zweitwagen und wird dann die Prozente so auch mal übernehmen Aber normal berät da die Versicherung, konnte man früher ja beim Wechel zur anderen auch mitnehmen dagmar
Es wurde ja schon gesagt, dass man nicht den SF-Rabatt von Oma übernhemen knenn sondern ur den maximalen Rabatt, den man selbst erzielen könnte seit Ausstellung des Führerscheins. Wenn Oma also nicht einfach das Auto offiziell behält und nur den Enkel als Fahrer mit einträgt, wäre eine Übertragung auf dich oder deinen mann sinnvoller. Trini
Da der 20 Jähriger sicher nicht auf das Auto der Oma zugelassen war, kann er es eh nicht übernehmen. Er muss nämlich glaubhaft versichern, dass er bisher auch das Auto gefahren ist. So ist es wenigstens bei uns. Wenn die Oma da mitmacht, würde ich ihn auf das Auto als Fahrer eintragen oder gegebenenfalls ein anderes auf die Oma versichern. Dann hat er die vollen Prozente erstmal. Die Übertragung geht wohl auch befristet nach dem Tod. Da kannst du mal den Versicherungsvertreter fragen. Gruß Sabine
Hallo Dhana, wenn der SF-Rabatt erhalten bleiben soll, müsste die Oma ein neues Auto auf sich zulassen und den Enkel als Fahrer eintragen lassen (dann wird es etwas teurer bei den meisten Gesellschaften). Der SF-Rabatt gehört sozusagen der Oma und man kann als Fahrer nur den SF-Rabatt mitnehmen, für den Zeitraum ab Führerscheinerwerb. Ich habe letztes Jahr das Auto meiner Tochter bei mir als Zweitwagen angemeldet und wurde SF 3 eingeordnet, ab 2019 SF 4. Der Versicherungsvergleich hat ergeben, dass die DEVK recht günstig ist, da die, als eine der ganz wenigen Gesellschaften keinen Aufschlag für Fahrer unter 23 Jahren verlangen (machte bei mir schlappe 450,00 € aus). LG Goldbear
Danke, auf die Idee das wir die Versicherung erst mal übernehmen und dann später an den Sohn weitergeben, sind wir gar nicht gekommen. Eigentlich braucht er ja während dem Studium gar kein Auto, wir wollen nur den Vertrag nicht verfallen lassen. Mal schauen wie wir das am Besten regeln. Gruß Dhana
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