Elternforum Trennung vom Partner

Wechselmodell Geschwisterkinder

Wechselmodell Geschwisterkinder

MiaMaria94

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Hallo Community  ich und mein Mann leben in Trennung. Er möchte ein Wechselmodell für unseren Sohn (5j), es gibt aber noch ein Geschwisterkind (6 Monate).  Wisst ihr, ob ein Gericht hier ein Wechselmodell anordnen würde für den Großen. Ich hatte bisher gedacht das Geschwister nicht getrennt werden?  Kennt sich da jemand aus?  VG 


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von MiaMaria94

das kommt vor allem drauf an warum er das wm nur für ein kind möchte.


MiaMaria94

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Antwort auf Beitrag von WonderWoman

Das WM wird aktuell nur für das große Kind angestrebt, da er den Kleinen nicht wirklich kennt (gab keinen Umgang) und das Baby noch gestillt wird. 


WonderWoman

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Antwort auf Beitrag von MiaMaria94

dass das baby noch gestillt wird ist als begründung gut, dass er es nicht kennt und bisher kein umgang stattfindet ist schlecht. kann er den fehlenden umgang (gut!) begründen? ich würde tippen dass das gericht im sagt er soll wiederkommen wenn er auch das baby kennt und regelmäßigen umgang mit ihm hatte. dann hat er allerdings chancen, auch wenn das baby zunächst ausgenommen wird und erst perspektivisch altersgemäß ins wm einbezogen wird. sind anwält*innen involviert?


Hexhex

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Antwort auf Beitrag von MiaMaria94

Hallo, wenn bei einer Scheidung Kinder im Spiel sind, ist eine anwaltliche Beratung ungeheuer wichtig. Du kannst solche entscheidenden Fragen nicht über ein Online-Forum zu klären versuchen, zumal jeder Richter anders entscheiden kann. Ich habe einen Anwalt im Freundeskreis, und er sagt, wenn eine Frau sich bei einer Scheidung nicht begleiten und beraten lässt, zieht sie gegenüber dem Mann immer den Kürzeren. Der Anwalt kostet nicht die Welt. Wenn du wenig Geld hast, kann er für dich einen Beratungsschein beantragen, dann ist die Beratung (und das Scheidungsverfahren mit Prozesskostenhilfe) kostenlos. Ich würde diesen Schritt jetzt gehen. Denn es geht ja nicht nur um das Wechselmodell. Es geht auch um die Aufteilung der Rentenansprüche, um den Getrenntlebensunterhalt und Scheidungsunterhalt, der dir zusteht, um den Kindesunterhalt, um das gemeinsame Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht und vieles mehr, das du noch gar nicht auf dem Schirm hast. LG