Elternforum Trennung vom Partner

Was steht mir zu um falle...

Was steht mir zu um falle...

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

... Ich mich scheiden lassen würde. Ich bin bis 2023 in Elternzeit und habe eine Teilzeitstelle bei Lidl. 80 Stunden Vetrag. Es steht noch aus ob ich nächstes Jahr oder erst 2022 den Kindergartenplatz bekommen werde, denn ohne Kita Platz keine Arbeit, da die Familie 100 km entfernt wegwohnt. Es steht eh noch in der Luft ob meine Chefin mich wieder einteilt, weil ich natürlich nur so arbeiten kann wie der Kindergarten geöffnet hat. Ich beziehe bis Ende des Jahres Elterngeld, dazu noch Kindergeld. Mein Mann ist seit Ende Februar arbeitslos, somit fällt der Ehegattenunterhalt weg und für unseren Sohn bekomm ich dann erstmal nur Unterhaltsvorschuss. Steht mir sonst was zu?


Bela66

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Solche wichtigen Fragen musst Du bitte unbedingt mit einem Anwalt besprechen. Du kannst so etwas nicht im Internet klären! Jeder Einzelfall ist anders, und wenn Kinder im Spiel sind, braucht man immer einen Anwalt, sonst zieht man schnell den kürzeren bzw. hat keine Ahnung, was einem tatsächlich zusteht (und wie man es sich holt, wenn der liebe Ex nicht zahlen will). Da Du wenig Geld hast, kann der Anwalt für Dich problemlos Beratungshilfe und später fürs Scheidungsverfahren auch Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht beantragen. Suche Dir bei Google einen Anwalt für Familienrecht in Deiner Gegend und mach einfach einen ersten Beratungstermin aus. Der ist unverbindlich (Dein Mann erfährt davon nichts und Du musst Dich danach auch nicht scheiden lassen) und auch der wird schon vom Amtsgericht übernommen, damit Du nichts bezahlen musst. Bei so einem Erstgepräch kann man schon viele Fragen klären und besprechen, welche Schritte jetzt anstehen. Das nimmt sehr viel Angst und Unsicherheit, weil man den Weg dann kennt. Und weil man einen Wissensvorsprung gegenüber dem Mann hat. LG


Meyla

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Bei einem Arbeitslosen? Wohl nicht mehr als das Aufgezählte. Wo nichts ist kann man nichts holen.


Terkey235

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, wenn dein Noch-Mann ohnehin nicht arbeitet, gibt es doch kein Betreuungsproblem und du könntest auch außerhalb der Kindergartenzeiten arbeiten. In der Zeit betreut er das gemeinsame Kind. Du bist nicht allein dafür verantwortlich, die Betreuungszeiten abzudecken und zu schauen, wie du das hinbekommst. Wenn er also keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, soll er sich einbringen und sich um sein Kind kümmern. Du hättest dann weniger finanzielle Sorgen und ihr seid weiterhin beide für das Kind da. LG terkey


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Terkey235

Er verdient nur mehr wenn er arbeiten würde.


Mone

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, Das klingt nach Aufstockung durch Hartz 4. Je nachdem wie viel Elterngeld du bekommst. Oder Wohngeld. Und auf jeden Fall einen Termin beim Anwalt... Alles Gute!