Happiness1992
Hallo, Mein Partner und ich haben uns getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (2jahre ) alt.Der Vater zahlt den mir zustehenden Unterhalt. der Vater arbeitet weiterhin vollzeit volles Gehalt, ich (vor der ss vollzeit ) jetzt nur noch Teilzeit.Steht mir als Mutter auch ein Unterhalt zu ? unser Sohn geht ab august in die Kita, meine Teilzeitarbeit bleibt aber weiterhin bestehen.
Hallo, dazu musst du dich bitte von einem Anwalt für Familienrecht beraten lassen. Das Problem ist zum einen, dass je nach Bundesland, aber auch je nach Gericht die Dauer des Unterhalts für die Mutter sehr schwanken kann. Manchmal steht einem als Mutter nur so lange Unterhalt zu, bis das Kind zwei Jahre alt ist. Manchmal aber bekommt man Unterhalt, bis das Kind sieben Jahre alt ist. Gerade weil das so unterschiedlich ist, kann man deine Frage hier also nicht beantworten. Zum anderen wird deine Teilzeittätigkeit natürlich auf den Unterhalt angerechnet, und wie viel dir trotzdem zusteht, kann auch nur ein Anwalt sagen. Ein einmaliger Beratungstermin beim Rechtsanwalt kostet nicht die Welt, du solltest das unbedingt machen. Sobald ein Kind im Spiel ist, kommt man da in der Regel nicht drum herum, auch aus vielen anderen Gründen (Umgang, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht, künftige Finanzen bei Sonderausgaben, Urlauben etc.). Denn wenn man als Frau hier komplett ahnungslos ist und seine Rechte nicht kennt, zieht man so gut wie immer den Kürzeren. LG
Wenn ihr nicht verheiratet seid, hast du keinen anspruch auf unterhalt für dich, es sei denn, du kannst wegen dem kind gar nicht arbeiten.
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