dani_j_j
Ihr lieben, Ich bräuchte mal einen Rat von euch erfahrenen Hasen. Ich lese häufig, dass als erstes die Konten getrennt werden sollten. Nur was macht man wenn der Ex die Kündigung des gemeinsamen Kontos nicht unterschreibt, man bleibt ja in der Haftung? Selbst ein neues Gehaltskonto ist nicht gebührenfrei, weil die Bank sagt, es gibt ja noch dieses alte gemeinsamen Konto Danke schonmal und LG
Was spricht denn dagegen, ein neues Konto zu eröffnen und die eigenen Einkünfte darauf umzuleiten? Es gibt Banken, die gebührenfreie Konten anbieten, und andere, die immerhin günstige Kontenmodelle im Angebot haben. Dann hättest du zumindest den Teil des Problems gelöst.. Wie du aus der Haftung des alten Kontos heraus kommst, kann ich dir allerdings nicht sagen, dazu ist meine Ausbildung zu lange her. Aber dein Bankberater muss doch etwas dazu gesagt haben. Dass du die finanzielle Verflechtung mit jemandem, von dem du getrennt bist, nicht mehr möchtest, ist nachvollziehbar. Aber es kann doch auch nicht im Sinne deines Noch-Mannes sein, das Konto bis in alle Ewigkeit weiter zu führen. Was sagt er denn dazu??
Der Bankberater sagt, dass ich im Außenverhältnis mit hafte, ich kann nur im Innenverhältnis mit einem Anwalt was klären, bzw versuchen zu klären, kost halt Zeit und Geld und bringt nur begrenzt was, wenn er das Konto belastet hafte ich mit. Der Ex nutzt es als Druckmittel und hält mich hin
Eröffne ein Konto und lass deine Einkünfte dort hin senden. Und kündige den Dispo des alten Kontos. Dann gibt es ja nix mehr zu haften oder? Wenn er es nicht überziehen kann?
Ja, das ist geschehen, ich hafte halt trotzdem, es wird zwar nicht abgebucht aber ich bin MitSchuldner
Ich verstehe die Frage nicht so richtig - Haftung für was? Für gemeinsame Zahlungen? Ja, klar, aber das hat ja mit dem Konto nix zu tun. Man kann auch mit getrennten Konten gemeinsam haften, zum Beispiel für die Miete oder einen Kredit. Oder was genau ist gemeint? Ansonsten: Anwalt, fristsetzen, klagen - in der Reihenfolge. Anwalt brauchst Du eh, wenn Ihr verheiratet seid. Und wenn er so ein Saftsack ist gleich dreimal.
Er könnte jetzt eine Kreuzfahrt buchen und mit der Kreditkarte zahlen, die hat dieses Konto hinterlegt und schon bin ich mit haftbar. Oder ein Auto oder what eher, ich bekomme den Schufa Eintrag genauso mit, wenn keiner zahlt. Selbiges gilt für Miete, Kredit oder sogar Investitionen ins noch gemeinsame Wohnobjekt
Die Kreditkarte kannst Du sperren lassen, dazu brauchst Du sein Einverständnis nicht. Notfalls auch immer wieder, wenn er sich eine neue zuschicken läßt. It takes two.... Wenn er JETZT ein Auto kauft, ist ER alleine Schuldner (es sei denn, Du bist so blöd und unterschreibst den Kaufvertrag auch). Und wenn er nicht zahlt, dann steht ER in der Schufa. Ganz alleine. Nur wenn Ihr beide etwas "beauftragt" habt (in der Vergangenheit, denn jetzt unterschreibst Du seinen Quark hoffentlich nicht mehr) - Miete, Kredit... - dann seid Ihr Gesamtschuldner und landet beide in der Schufa, wenn nicht bezahlt wird. Auch wenn er morgen loszieht und für Euer gemeinsames Wohnobjekt irgendwas kauft, ist er immer noch ganz alleine der Käufer/Schuldner. Er KANN nicht in Deinem Namen irgendwas kaufen. Auch dann nicht, wenn Ihr ein gemeinsames Konto habt. DAS GEHT NICHT! Außerdem will er doch sicher genausowenig in der Schufa landen wie Du, oder? Würde er sich wirklich ins eigene Knie schießen, nur um Dir zu schaden? Seid Ihr verheiratet? So oder so: ANWALT! HEUTE!
Ja, verheiratet und ja, Anwalt Ich wollt halt nicht so was kindisches vom Anwalt klären lassen, und da fiel mir ein, dass im RUB immer wieder empfohlen wurde, bei Trennung erst mal getrennte Konten Und um mir zu schaden, würde er mehr als sich ins Knie schießen, soweit ich das beurteilen kann
Natürlich klärt sowas der Anwalt, geht ja um echtes Geld - und zwar ganz schön viel, wenn es schief geht. Das Auseinanderfieseln der Gelder ist eine Kernaufgabe des Anwalts bei Scheidungen. Trotzdem erzählt Dein Ex Dir da was vom Pferd. Oder er weiß es selber nicht besser. Ein gemeinsames Konto berechtigt ihn NICHT, in Deinem Namen Verträge abzuschließen - wäre ja noch schöner. Laß Deinen Anwalt einen Schrieb aufsetzen mit Fristsetzung, bis wann der Ex der Kontoauflösung (oder der Umschreibung des Kontos auf den Ex alleine) zugestimmt haben soll. Die meisten Knieschiesser werden dann schnell ganz klein mit Hut. Oder er zeigt den Brief seinem Anwalt in der Erwartung eines gepfefferten Briefes an Dich, aber der wird ihm dann direkt was husten. Die Kosten für ein unnützes Verfahren zum Ersetzen der Unterschrift müßte er tragen, falls er es soweit kommen läßt. Was will er denn erreichen mit dem Beharren auf dem gemeinsamen Konto? Denn wenn er wirklich glaubt, daß er sich jetzt mal eben einen Porsche kaufen kann, um Dich in die Schufa zu reiten, müßte er ja davon ausgehen, daß das auch umgekehrt klappt. Solange Du Zugriff hast, könntest Du das Konto direkt nach dem nächsten Gehaltseingang einfach leerräumen. Dann schaut er auch blöd aus der Wäsche.
haftbar bist du nur mit, wenn auch dein güntzel drunter steht, hat aber nix mit dem konto zu tun. eröffne ein eigenes ,lass deine eingänge dann dort drauf buchen . vorher hebst du noch etwas ab vm alten konto(hälftig wäre ja fair) was du dann als grundstock auf dein neues konto einzahlst. die kreditkarte ist heikel, daher geh zur bank und erklre deine bedenken , dort hilft man dir dann sicher weiter
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