Yes!123
Hallo zusammen, ich bin neu hier. Ich habe eine kleine Tochter und bin auf dem Weg mich zu trennen. Eine Wohnung habe ich schon, die kann ich aber nur bezahlen wenn mein Ex-Mann mir den Unterhalt zahlt. Er selbst will aber die Trennung nicht. Heißt er wird nicht freiwillig zahlen. Aber nur mit seinem Unterhalt kann ich die Miete zahlen. Er verdient aber genug, um mir den Unterhalt zu zahlen. Da wir keinen Betreuungsplatz haben, bin ich in Elternzeit. Wir wohnen aktuell in einem Mietshaus. Er will nicht ausziehen. Klar er kann nicht beides zahlen, Unterhalt und Miete. Habt ihr einen Tipp wie ich vorgehen soll? Vielen Dank
Hallo, da ein Kind im Spiel ist, kommst du um einen Rechtsanwalt nicht herum. Denn nur so kannst du deine Rechte wirklich wahren und durchsetzen. Zum Beispiel muss der Mann die Familienwohnung verlassen, nicht die Frau. Außer, sie kann sich die Wohnung allein (auch mit Unterhalt) nicht leisten. Natürlich steht dir ab der Trennung sofort Getrenntlebensunterhalt zu, danach Scheidungsunterhalt. Den Unterhalt zu berechnen, ist nicht einfach, auch hier braucht es anwaltliche Hilfe. Die Durchsetzung - wenn dein Mann also nicht zahlen will - macht ebenfalls der Anwalt, notfalls über einen bei Gericht erwirkten Titel. Bei manchen Männern, die sich weigern zu zahlen, ist das fast jeden Monat nötig, aber der Anwalt kümmert sich darum. Es geht ja zudem um die Klärung der Besuchsregelung oder Aufenthaltsregelung beim Kind, um die Aufteilung eurer Rentenansprüche, des Zugewinns, des Mobiliars, der Ersparnisse, der Lebensversicherungen usw. All das kann man selbst nicht regeln, wenn der Mann nicht mitspielt oder wenn man nicht in Nachteil geraten will. Wenn du wenig Geld hast, beantragt der Anwalt für dich Beratungshilfe und später, für das Scheidungsverfahren, auch Prozesskostenhilfe, dann kostet dich das Ganze nichts. Bitte jetzt dringend einen ersten, unverbindlichen Beratungstermin bei einem Anwalt für Familienrecht ausmachen. Du erfährst hier 100 Dinge, die du noch nicht weißt und auch nicht selbst regeln oder durchsetzen kannst. Die Beratung heißt auch nicht, dass du dich trennen musst. Sie ist einfach eine erste Orientierung, damit du weißt, was dir zusteht, wie du es durchsetzt, was mit eurem Kind ist, wer welche Rechte und Pflichten hat usw. Ich habe selbst viele Jahre bei einem Anwalt gearbeitet. Ich habe dort gesehen, dass Frauen, die selbst keinen Anwalt hatten, vom Mann problemlos und komplett über den Tisch gezogen wurden. Es geht so gut wie nie fair ab, wenn die Frau keine rechtliche Unterstützung hat. Deshalb bitte jetzt nicht länger zögern, sondern rasch googeln, wer gute Bewertungen hat, und dort kurz anrufen, da ist wirklich nichts dabei. Es ist auch beruhigend, wenn man beraten wird, weil man dann die nächsten Schritte gut kennt und weiß, was jetzt zu tun ist. Das gibt Sicherheit und nimmt Angst weg. Ruhig jetzt schon - wenn dein Mann mal nicht zu Hause ist - alle wichtigen Unterlagen mit dem Handy abfotografieren. Das ist dringend, denn viele Männer lassen Papiere verschwinden bei einer Trennung, damit die Frau schwerer an Unterhalt und Geld kommt. Fotografiere also seine letzten drei, bis fünf Gehaltsabrechnungen, den neuesten Rentenversicherungsbescheid (die kriegt man ja regelmäßig zugeschickt), Sparbücher und Geldanlagen (falls vorhanden), Kapital-Lebensversicherungen usw. Eher zu viel als zu wenig, wenn du unsicher bist, was da relevant ist. Das Ganze dann mitbringen zum Anwalt. LG und alles Liebe für dich!
Wow - vielen vielen Dank
* Zum Beispiel muss der Mann die Familienwohnung verlassen, nicht die Frau.* so ein schmarrn! der, bei dem das kind bleibt, kann u.u. in der wohnung bleiben, da muss auch der vermieter damit einverstanden sein. und wenn der, der ausziehen soll keine wohnung findet, dann muss man die trennung inhouse leben. auf trennungsunterhalt und nachehelichen unterhalt würde ich mich nicht verlassen, zumal es ziemlich jahre dauern kann, bis man geschieden wird. du wirst auch bald arbeiten müssen. ziel ist heutzutage, dass sich jeder selbst ernähren kann. zum anwalt habe ich im ae auch geraten, aber lieber selbst die beratung zahlen, dann ist der anwalt auch engagierter! und unbedingt beim jugendamt vorstellig werden! btw, ich bin zweimal geschieden.
Verständnisfrage: in der Überschrift schreibst du "Haus", im Text ist von Mietwohnung die Rede - was denn nun? Redest du von Kindesunterhalt, oder Trennungsunterhalt? Wenn das Kind bei dir bleibt und ihr kein Wechselmodell macht, hast du Anspruch auf Kindesunterhalt. Unterhalt für dich wirst du nicht bzw nicht lange bekommen. Ab dem 1. Geburtstag hat das Kind Anrecht auf Betreuung, die wirst du geltend machen und wieder arbeiten müssen.
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