Daniel 87
Hallo liebe Gemeinde, meine Lebensgefährtin ist vor 10 Tagen zu Ihrer Mutter gegangen mit unserer 10 Monate alten Tochter. Ich war darüber nicht informiert und es herrscht Funkstille. Gestern hatten wir einen Termin bei der Familienberatung, sie eröffnete mir nicht mehr zurück kommen zu wollen. Der Umgang mit meiner kleinen soll 1Stunde pro Woche zusammen mit ihr stattfinden. Ich bin sprachlos ehrlich gesagt. Ich hab dem Angebot zugesagt, die Beratung dann verlassen. Ich habe fast jeden Tag ihres noch jungen Lebens mit erlebt und eine sehr Bindung. Ist das ernsthaft verhältnismäßig? Vielen Dank und liebe Grüße
Tut mir leid, dass du in einer so unschönen Situation steckst. Das ist sicherlich nicht leicht zu verkraften. Zu deinem Anliegen: Ich finde eine Stunde in der Woche sehr wenig, auch bei einem 10 Monate alten Kind. Üblicherweise wird versucht, häufigeren, wenn auch kurzen Umgang zu fördern, also beispielsweise 2 Stunden an 2 Tagen die Woche. Das hängt natürlich sehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Warum es unbedingt begleiteter Umgang sein muss, erschließt sich mir auch nicht. Aus welchen Gründen muss die Kindesmutter mit dabei sein? Selbst wenn das Kind noch voll gestillt würde, könnte man doch wenigstens in der Umgebung der Wohnung mal allein das Kind im Kinderwagen herumfahren, also ohne die Kindesmutter. Aber es könnte sein, dass du einen gravierenden Fehler gemacht hast: Du hast der Umgangsregelung zugestimmt. Selbst wenn ihr das nicht schriftlich gemacht haben solltet, so gibt es entsprechende Aktenvermerke beim Jugendamt. Und eine Abänderung einer Umgangsvereinbarung ist - sehr grob ausgedrückt - grundsätzlich nur bei geänderten Verhältnissen möglich. Ich würde daher umgehend nochmals den Kontakt zum Jugendamt suchen und dort erklären, dass ich nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss gekommen wäre, dass die Beschränkung des Umgangs auf eine Stunde pro Woche dem Kindeswohl schaden würde, da darunter die Vater-Kind-Beziehung massiv leiden würde. Deshalb würde ich auf neuen Gesprächen bestehen und notfalls die Angelegenheit gerichtlich kären lassen. Wie immer es weitergehen mag, ich wünsche dir viel Kraft und dass du dich mit der Kindesmutter auf ein vernünftiges Umgangsmodell einigen kannst.
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Dann darf die KM gar nicht einfach so mit eurer Tochter wegziehen. Wegen des Umgangs - solange kein Richter das Ganze festgelegt hat, ist da nichts in Stein gemeißelt. Du sprachst von Familienberatung - in einer Beratungsstelle oder beim Jugendamt? Gibt es Gründe für einen so geringen begleiteten Umgang? Ich würde an deiner Stelle das zuständige Jugendamt kontaktieren und dort die Situation schildern und gemeinsam (sprich mit der KM) eine ordentliche Umgangsvereinbarung erarbeiten. Sollte dies nicht möglich sein, so bleibt dir nur der Gang zum Gericht. Eine Umgangsvereinbarung ist nur sanktionierbar, wenn diese vom Gericht festgelegt wurde. Du hast ebenso die Möglichkeit, vorausgesetzt ihr habt das gemeinsame Sorgerecht, bei Gericht zu beantragen, dass eure Tochter zurück in deinen Haushalt zieht, denn die KM darf hinziehen wohin sie will, euer Kind jedoch nicht. Wenn du noch Fragen hast, dann meld dich.
Hallo, vielen Dank schonmal. Ein gravierend schweren Fehler hab ich nicht gemacht. Dem ganzen ging auch kein Streit voraus, die Beziehung war allerdings auch nicht sehr liebevoll. Wir haben kaum geredet, die Kleine war der Lebensmittelpunkt. Leider habe ich das Sorgerecht nocht nicht beantragt und Null Erfahrung mit dem Jugendamt. Voll in der Fremdelphase, macht Trennung auf diese Art bestimmt was kaputt. Sollt ich auf diese eine Stunde überhaupt eingehen? Oder erst mit Amt oder Anwalt sprechen? Beste Grüße
Ich mische mich kurz ein: Gustavinchen meinte, dass es ein Fehler von dir war der Umgangsregelung zu zustimmen, nicht, ob du einen Fehler in der Beziehung gemacht hast. Zur Frage kann ich leider nichts beitragen
Naja, keine Erfahrung mit dem Jugendamt zu haben, ist ja nichts schlechtes ;-) Ich würde mich zunächst ans Jugendamt wenden und wenn ihr euch dort auf Nichts einigen könnt oder die Vereinbarung nicht eingehalten wird, dann würde ich rechtliche Schritte einleiten. Nochmal: eine Vereinbarung, welche nicht vor Gericht beschlossen wurde hat keinen rechtlichen Bestand! Jedoch ist dies die gütlichere Variante es zunächst so zu versuchen. Wenn ihr euch einigen könnt und sich jeder daran hält, umso besser! Ob du die Stunde jetzt wahrnimmst oder nicht, liegt bei dir. Ich würde sie wahrscheinlich wahrnehmen, da du die kleine ja sonst gar nicht siehst, gleichzeitig der KM aber mitteilen, dass dies nicht dem Kindeswohl entspricht und du gerne beim Jugendamt eine dem Kindeswohl entsprechende Regelung gemeinsam vereinbaren möchtest. So spielst du mit offenen Karten und die KM fühlt sich nicht hintergangen.
Wie Hurch schon geschrieben hat, meinte ich nicht, dass du in der Beziehung einen gravierenden Fehler gemacht hast. Aber die Zustimmung zur Umgangsregelung könnte einer sein. Ich verstehe aber, wie das zustande kam. Da sitzt man in so einer Besprechung, ist sowieso schon völlig am Boden wegen der plötzlichen Trennung, und dann wird einem praktisch die Pistole auf die Brust gesetzt: Entweder man nimmt die eine Stunde pro Woche oder bekommt gar nichts. Da kann es schon passieren, dass man vor lauter Verzweiflung eben die Stunde nimmt, ehe man sein Kind gar nicht mehr sieht. Dennoch kann einem sowas später "auf die Füße fallen", wenn man diese Regelung dann längere Zeit unwidersprochen so hinnimmt. Ein Gang zum Jugendamt ist aus meiner Sicht unbedingt erforderlich. Das Jugendamt ist in einem gerichtlichen Verfahren zum Umgang oder auch zum Sorgerecht zwingend zu beteiligen. Da ist es gut, wenn vorher schon Kontakt zum zuständigen Jugendamtsmitarbeiter bestand. Und oftmals wollen die Gerichte, dass man nachweist, dass man es zuerst mal übers Jugendamt versucht hat, sich zu einigen. Das gemeinsame Sorgerecht kannst du natürlich auch beantragen und würdest es - falls es nicht dem Kindeswohl widerspricht - auch bekommen. Aber für mich persönlich wäre eine Umgangsregelung, die einen deutlich häufigeren Kontakt als einmal pro Woche eine Stunde vorsieht, viel viel wichtiger. Das Sorgerecht ist eher etwas Abstraktes. Da kann man dann über den Wohnort, die Kita, die Schule, planbare Operationen, Religion und die Vermögensvorsorge etc. mit entscheiden. Das ist auch alles wichtig, aber für dein Kind momentan noch völlig ohne Bedeutung. Dein Kind will schlichtweg seinen Papa haben. Die Kleine hat dich vorher jeden Tag gehabt, und plötzlich soll sie dich nur noch einmal wöchentlich für eine Stunde sehen?! Das ist für ein so kleines Kind eine mittlere Ewigkeit. Und wenn dann noch die Kindesmutter mit dabei ist, dann liegt es nahe, dass das Kind den fremd gewordenen Vater kaum noch akzeptiert. Eine stabile Vater-Kind-Beziehung kann so nicht aufrecht erhalten werden. Also nochmal: nimm das nicht so hin, widersprich der einmal erteilten Zustimmung zu diesem Umgangsmodell und suche Hilfe beim Jugendamt, einem Anwalt, dem Familiengericht. Dein Kind hat einen Anspruch auf beide Elternteile. Ich finde es nach fast 20 Jahren Berufserfahrung im Familienrecht immer noch furchtbar, wenn ich sehen muss, wie dieser Anspruch oftmals vom betreuenden Elternteil mit Füßen getreten wird. Da wird das Kind oft genug nur noch als Druckmittel benutzt. Oder der betreuende Elternteil (meist immer noch die Mutter) meint, das Kind müsse genauso empfinden wie sie und den Kontakt zum anderen Elternteil ablehnen. Zum Heulen ist das. Ein Kind beurteilt das in ganz anderen Dimensionen. Auch wenn die Eltern kein Paar mehr sind, sind sie doch immer noch Mama und Papa und für das Kind gleich wichtig. Huch, so ausführlich wollte ich gar nicht schreiben. Aber mich berührt so etwas sehr.
Hallo und vielen Dank! Mit so umfangreichen Antworten habe ich nicht gerechnet. Ich habe dem Jugendamt jetzt eine Mail geschrieben, telefonisch war keine der angegebenen Nummern erreichbar. Einen Termin beim Anwalt habe ich ebenfalls zu nächste Woche Donnerstag gemacht. Der erste vereinbarte Umgang mit der Kleinen fand leider nicht statt. Abgemacht war 16 Uhr bei meiner Arbeit. Mein Plan war mit der Kleinen in Prenzlauer Berg was zu machen weil dort schöne Parks sind. Decke, Spielzeug und was zu knabbern hatte ich eingepackt. Die Mutter stand vor der gemeinsamen Wohnung. Anscheinend hat Sie ignoriert das ich bis 16 Uhr arbeite und unmöglich an 2 Orten gleichzeitig sein kann. Zu der Leere in der Wohnung kommt eine im Kopf die kaum zu füllen ist. Zum Unterhalt und zur Wohnung ist noch nichts geklärt. Vielen Dank und liebe Grüße
Du musst dringend mit deinem Anwalt sprechen und dich in alle Richtungen aufklären lassen. Ich habe jetzt nicht alles gelesen. Unterschreibe nichts, bevor du keinen rechtlichen Beistand in Anspruch genommen hast. Lass dich auch nicht unter Druck setzen.
Du musst dich komplett aufklären lassen was jetzt geht und was nicht.
Die Spielchen der Kindsmutter sind ein Armutszeugnis. Du klingst vernünftig, obwohl mir schleierhaft ist, warum du nur 1 Stunde in der Woche „unter Beobachtung“ deine kleine Maus sehen darfst. Bist du brutal oder hängst du an der Nadel??? Wie muss man denn unterwegs sein, wenn einem 60 Minuten zugestanden werden?
Ich wünsche dir Glück und sehr viel Durchhaltevermögen. Handle im Sinne Deiner Tochter und lass dich von weiteren Spielchen der Kindsmutter nicht runterziehen. Du schaffst das!
Ich verstehe, dass du unter dem Druck und in der Verwirrung der Situation aus Hilflosigkeit zugestimmt hast. Aber das kann geändert werden: Wende dich bitte nochmals ans Jugendamt und teile Ihnen mit, dass du in der Situation dich überfordert gefühlt hast und deswegen über eilt der Regelung zugestimmt hast. Nach überdenken der Situation, kann eine einzige Stunde pro Woche sicher nicht den gesetzlichen Regelungen gerecht werden: im BGB steht klar drin dass Das Kind größtmöglichen Umgang mit beiden Elternteilen haben soll. 1 Stunde pro Woche ist hier sicher nicht genug für das Kind (mache es am Kinn fest, nicht an dir. Es geht nicht um dich sondern um die Rechte des Kindes!) Mache einen konstruktiven Vorschlag wie das Kind in den größtmöglichen Genuss in Umgangszeiten mit dir kommt. Wenn du dich bisher auch über Nacht um das Kind gekümmert hast, spricht auch nichts dagegen dass das Kind weiterhin in seiner gewohnten Umgebung (in der Wohnung in der du jetzt noch bist?) Auch weiterhin einen großen Teil seiner Zeit verbringt. Zusätzlich würde ich auch die Mutter auffordern (freundlich!) Dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen. Zum Wohle des Kindes wollt ihr in Zukunft gemeinsam für das Kind entscheiden, wie auch bisher, nur diesmal eben im richtigen Juristischen Rahmen. Wenn Sie den gemeinsamen Sorgerecht nicht freiwillig zustimmt, kannst du da für jederzeit vor Gericht ziehen, das hat den Umgang wieder zu tangieren noch kann es dir negativ ausgelegt werden. Ganz im Gegenteil! Also jetzt: wende dich ans Jugendamt, ich würde die Mutter gleich CC setzen damit sie im Bilde ist. Alles Gute euch dreien! Habt ihr euch schon Gedanken über den Unterhalt gemacht? LG D
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